Rechnung kommt nicht. Was muss ich tun?

Hallo,
folgender Sachverhalt:

A lässt bei sich eine kleine OP durchführen, die nicht von der Krankenkasse getragen wird. Er hinterlässt bei den Vorgesprächen bereits die korrekten Adressdaten mit Telefonnummer. Die OP wird durchgeführt und eine Rechnung soll folgen.
Nun, fast ein halbes Jahr später, ist die Rechnung noch immer nicht eingetroffen und A plant, bald umzuziehen.

  1. Ist A dazu verpflichtet, der Praxis seine neuen Daten ungefragt mitzuteilen?

  2. Ist es üblich, dass eine Rechnung so lange auf sich warten lässt?

und

  1. Wie lange nach einer Behandlung darf überhaupt noch eine Rechnung gestellt werden?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo Matador,

grundsätzlich gilt erst einmal: Du hast eine Leistung bezogen und bist dafür etwas schuldig. Ggf. hast Du ja sogar einen Vertrag unterschrieben, mündlich abgeschlossen ist aber genau so viel wert.

  1. Wenn sich an Deinen Vertragsdaten etwas ändert, bist Du verpflichtet, dem Vertragspartner die Änderung mitzuteilen, also auch Deine neue Adresse.

  2. Es gibt Berichte, dass besonders im medizinischen Bereich Rechnungen erst nach Jahren gestellt oder sogar noch einmal (nach oben) korrigiert wurden.

  3. Wenn nichts anderes vereinbart, kann der Gläubiger (Arzt) selbst entscheiden, wann er Dir die Leistung in Rechnung stellt. Seine Forderung verjährt aber nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährung beginnt aber erst mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (also hat der Arzt noch bis zum 31.12.2014 Zeit).

Schubi

moin,

eine rechnung ist eine fertigstellungsmitteilung,mit der Forderung der lohnkosten.

Kommt keine rechnung,fordert auch niemand etwas.

Sie sind zu nichts verpflichtet.

Wenn man es jedoch unbedingt wissen will,läßt sich das sicherlich im Gespräch mit der ausführenden klinik rausfinden,ob,wann und wohin eine rechnung gestellt wurde.

für weitere fragen gerne.

mfg
kaisen

guten tag,

zu 3.) die Rechnung kann 2 Jahre gestellt werden
zu 2.) es ist normal das Rechnungen so spät erstellt werden
zu 1.) da bekannt ist, dass eine Rechnung kommt, sollte man die Adressänderung mitteilen, ansonsten ist man verpflichtet einen Nachsendeantrag zu stellen.
gruß

Hallo Matador2060,

vielen Dank für deine Anfrage. Sorry, dass es länger gedauert hat mit der Antwort. In Sachen Medizinrecht musste ich mich selbst schlau machen.

Generell gilt, dass bei Schuldrechtsverhältnissen der Schuldner verpflichtet ist, seine neue Adresse ungefragt mitzuteilen. Viele machen dies allerdings nicht, um durch die erschwerte Zustellung das Inkasso zu behindern oder gar zu verhindern. Oftmals geht das aber in die Hose und verursacht nur mehr Kosten. In einem Urteil habe ich sogar gelesen, dass der Gläubiger auch einen Privatdetektiv einsetzen kann und diese Kosten ebenfalls dem Schuldner aufdrücken kann, wenn keine andere (legale) Möglichkeit bestand, an die erforderliche Information zu kommen.

Normalerweise stellt der Arzt sofort oder gleich nach ein paar Tagen die Rechnung aus, da er ein Interesse hat, an sein verdientes Geld zu kommen.

Generell orientiert sich die Verwirkung einer Arztrechnung grob an die Verjährungsfristen, die hier bei 3 Jahren liegt ab 31.12. des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde. Hierzu meine Quelle: http://arzt-inkasso.com/fachbeitraege-inkasso/42-zur…

Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

Vielen Dank für die vielen gehaltvollen Antworten! Ihr habt bereits sehr geholfen. :smile: