Rechnung kommt nicht

Hallo zusammen!!

Angenommen man läßt sein Auto in einer Meisterwerkstatt reparieren, danach bekommt man eine Rechnung. Die Rechnung geht unter und die Reperatur ist mittlerweile ein Jahr her. Seit her nichts mehr von dem Betrieb gehört. Keine Mahnung, einfach keine Reaktion. Wie lange muß eine Rechung her sein, bis man sie nicht mehr bezahlen muß. Gibt es da irgendwelche Richtlinien oder kann man den Betrag auch noch nach 2-3 Jahren einfordern???

Grüßle

Benny

Hallo,

die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht.

Hiernach ist der Anspruch verjährt.

Ist jedem selbst überlassen, ob man es auf sowas ankommen lassen sollte.

Hallo,

nach zwei Jahren ist die Rechnung verjährt.
Die Firma kann dann nix mehr einklagen, es sei denn du bist keine Privatperson (Firmenauto) dann sind es vier Jahre. Von privat zu privat ist die Verjährungsfrist 30 Jahre.

Gruß

Katl

wow!
Für diese Behauptungen hätte ich ja furchtbar gern mal die entsprechenden §§ genannt bekommen!

Interessiert und neugierig:
Levay

Ich würde die §§ 195 und 199 BGB anbieten, aber da steht irgendwie was anderes …

nach zwei Jahren ist die Rechnung verjährt.
Die Firma kann dann nix mehr einklagen, es sei denn du bist
keine Privatperson (Firmenauto) dann sind es vier Jahre. Von
privat zu privat ist die Verjährungsfrist 30 Jahre.

In welchem Land?

Interessiert…

Ivo

Mich kotzen Leute an …
… ganz fiktive Leute natürlich - die für geleistete Dienste nicht zahlen wollen und sich ganz kreative Dinge ausdenken, das nicht tun zu müssen. Denen sollte man Rechnungen nur eingeschrieben (mit der Einschreiben-Gebühr zusätzlich auf der Rechnung) schicken.

Aber die Kommunen machen es einem ja vor - die zahlen auch oft ihre Handwerkerrechnungen nicht oder so verspätet, dass die Betriebe bei Großaufträgen in die Pleite schlittern …

Gruß, Artefakt

Hey Levay,

hattest du keine Rechtsgeschichte :wink: Hähä… der guten Posterin ist wohl die Schuldrechtsmodernisierung „durch die Lappen gegangen“. Früher gabs die 2 oder 4 Jahre als kurze Verjährungen zur Regelverjährung von 30 Jahren zum Ausgleich. Nungut, das ist nun seit 2003/2004 (Auslauf der letzten Fristen) nun aber wirklich Geschichte.

So, ich mach mal eben eine Nachfristsetzung mit Ablehungsandrohung :wink:

Mfg vom

showbee

In welchem Land?
Interessiert…

Hi,

BRD bis 31.12.2001, nachzulesen bspw. hier
http://www.teschinkasso.de/cms-service/news/allgemei…

und gerne im alten BGB:
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/196.html
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/197.html

Gruß,

der showbee