Angenommen man läßt sein Auto in einer Meisterwerkstatt reparieren, danach bekommt man eine Rechnung. Die Rechnung geht unter und die Reperatur ist mittlerweile ein Jahr her. Seit her nichts mehr von dem Betrieb gehört. Keine Mahnung, einfach keine Reaktion. Wie lange muß eine Rechung her sein, bis man sie nicht mehr bezahlen muß. Gibt es da irgendwelche Richtlinien oder kann man den Betrag auch noch nach 2-3 Jahren einfordern???
nach zwei Jahren ist die Rechnung verjährt.
Die Firma kann dann nix mehr einklagen, es sei denn du bist keine Privatperson (Firmenauto) dann sind es vier Jahre. Von privat zu privat ist die Verjährungsfrist 30 Jahre.
nach zwei Jahren ist die Rechnung verjährt.
Die Firma kann dann nix mehr einklagen, es sei denn du bist
keine Privatperson (Firmenauto) dann sind es vier Jahre. Von
privat zu privat ist die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Mich kotzen Leute an …
… ganz fiktive Leute natürlich - die für geleistete Dienste nicht zahlen wollen und sich ganz kreative Dinge ausdenken, das nicht tun zu müssen. Denen sollte man Rechnungen nur eingeschrieben (mit der Einschreiben-Gebühr zusätzlich auf der Rechnung) schicken.
Aber die Kommunen machen es einem ja vor - die zahlen auch oft ihre Handwerkerrechnungen nicht oder so verspätet, dass die Betriebe bei Großaufträgen in die Pleite schlittern …
hattest du keine Rechtsgeschichte Hähä… der guten Posterin ist wohl die Schuldrechtsmodernisierung „durch die Lappen gegangen“. Früher gabs die 2 oder 4 Jahre als kurze Verjährungen zur Regelverjährung von 30 Jahren zum Ausgleich. Nungut, das ist nun seit 2003/2004 (Auslauf der letzten Fristen) nun aber wirklich Geschichte.
So, ich mach mal eben eine Nachfristsetzung mit Ablehungsandrohung