Hallo zusammen,
es geht um die Rechnung einer Schule. Der Sachverhalt ist folgender:
(fiktive Zahlen)
wir bestätigen den Zahlungseingang in Höhe von 8000 €.
Rechnung für Ausbildung 1 vom 1.11.2002 - 01.05.2003 3000 €
Rechnung für Ausbildung 2 vom 1.6.2003 - 30.9.2005 5000 €.
Kann ich davon ausgehen, dass hiermit alle Zahlungen bis zum 30.9.05 bezahlt wurden???
Was passiert, wenn jetzt eine Rechnung kommt für den 1.3.2004 - 30.9.2004? Kann ich die Zahlung ablehnen?
Ich finde, dass diese Bestätigung aussagt, dass bis Ende September 2005 alles bezahlt ist.
Gruß
Marcus
Hi,
wir bestätigen den Zahlungseingang in Höhe von 8000 €.
Rechnung für Ausbildung 1 vom 1.11.2002 - 01.05.2003
3000 €
Rechnung für Ausbildung 2 vom 1.6.2003 - 30.9.2005
5000 €.
Kann ich davon ausgehen, dass hiermit alle Zahlungen
bis zum 30.9.05 bezahlt wurden???
Nein!
Was passiert, wenn jetzt eine Rechnung kommt für den 1.3.2004
- 30.9.2004? Kann ich die Zahlung ablehnen?
Diese Frage kann so nur ein Wahrsager beantworten. Frage ist, was ist vertraglich vereinbart und ist die Forderung berechtigt. Die Rechtmäßigkeit einer Forderung hat aber nichts mit den evtl. mißverständlichen Formulierungen früherer Rechnungen zu tun.
Ich finde, dass diese Bestätigung aussagt, dass bis Ende
September 2005 alles bezahlt ist.
Tja, ich finde auch, daß ich eigentlich das Doppelte verdienen würde…
Gruß Stefan
Hi,
wir bestätigen den Zahlungseingang in Höhe von 8000 €.
Rechnung für Ausbildung 1 vom 1.11.2002 - 01.05.2003
3000 €
Rechnung für Ausbildung 2 vom 1.6.2003 - 30.9.2005
5000 €.
Kann ich davon ausgehen, dass hiermit alle Zahlungen
bis zum 30.9.05 bezahlt wurden???
Nein!
Und warum steht da dann nicht Rechnung für Ausbildung 2 vom xxx - 29.02.04? Das erklär mir mal. Wenn du dich in der Geschäftswelt undeutlich ausdrückst, ist das dein Problem. Rechtlich gibt es immer eine eindeutige Aussage.
Was passiert, wenn jetzt eine Rechnung kommt für den 1.3.2004
- 30.9.2004? Kann ich die Zahlung ablehnen?
Diese Frage kann so nur ein Wahrsager beantworten. Frage ist,
was ist vertraglich vereinbart und ist die Forderung
berechtigt. Die Rechtmäßigkeit einer Forderung hat aber nichts
mit den evtl. mißverständlichen Formulierungen früherer
Rechnungen zu tun.
Also stelle ich meine Rechnunge ab sofort doppelt, weil ich in der ersten Rechnung mich missverständlich ausgedrückt habe?
Ich finde, dass diese Bestätigung aussagt, dass bis Ende
September 2005 alles bezahlt ist.
Tja, ich finde auch, daß ich eigentlich das Doppelte verdienen
würde…
Gruß
Marcus
Hi Marcus,
wie Goosi schon sagte : relevant ist das, was in Deinem Vertrag steht, also wann Du was für welche Leistung zahlen musst.
Ich nehme an, dass der Zeitraum in der zweiten Rechnung falsch ist. Dies kann aber mal passieren (Bürofehler) und ist bei einer Rechnung unbeachtlich. Entscheidend ist das Schuldverhältnis.
Gruss Hans-Jürgen
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