Hallo!
Zu diesem Thema hat es 2004 einen Thread gegeben. Kann mir jemand sagen, wie die Sache ausgegangen ist? Situation: ein Vertrag wurde gekündigt, eine (letzte?) Rechnung wurde kurz vor Vertragsende per Mail zugeschickt. Darin wurden Leistungen von 3 Monaten innerhalb der Vertragslaufzeit bis weit über das Vertragsende hinaus in Rechnung gestellt. Die Kundin zog alle Einzugsermächtigungen per Einschreiben mit Rückschein zurück, der falsche Rechnungsbetrag wurde zeitgleich dazu eingezogen, die Kundin ließ die Abbuchung stornieren, erhielt jedoch bisher trotz mehrmaliger Aufforderung an den Lieferanten keine korrigierte Rechnung. Frage: Der Vorgang entspricht so ziemlich genau dem bereits 2004 diskutierten Fall. Wurden 2004 tatsächlich noch über einen langen Zeitraum immer wieder Abbuchungen seitens des Lieferanten getätigt? Muss die Kundin damit rechnen? Darf der Lieferant Abbuchungen vornehmen, obwohl ihm der Widerruf der Einzugsermächtigung nachweislich vorliegt und er per eMail mitteilt, dass er diese „zum Vorgang“ genommen hat?
Hallo
Hallo!
Zu diesem Thema hat es 2004 einen Thread gegeben.
dann such ihn doch einfach im Archiv:wink:
Hallo Mikesch,
vielleicht hast du dies überlesen: Ich habe gefragt, wie es weitergegangen ist. D.h., nach meiner Logik müsste für den Leser klar sein, dass ich den Thread kenne, aber die Fortsetzung der Story nicht.
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das hab ich wohl überlesen
Der Kater
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Kann hier denn keiner mal einen unverbindlichen Tipp geben? Die beanstandete Rechnung wurde heute um einen Rücklastschriftbetrag von 9,60 erhöht mit dem Hinweis, dass eine Rechnungslegung über die Vertragsdauer hinaus zum Vertrag gehöre.
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Hallo,
wenn jemand quartalsweise abbuchen lässt, kann es ja passieren, dass eine Rechnung auch über das Vertragsende hinaus gestellt und abgebucht wird. Solange der Vertrag noch läuft, gelten die Vertragsbedingungen - und zwar alle! Ergo auch die quartalsweise Abbuchung. Erst nach Vertragsablauf wird das zuviel bezahlte zurück gebucht. Wenn der Kunde also einfach vorher sein Konto sperrt, hat er auch die Folgen daraus zu tragen. Hier kommt noch hinzu, dass er nichtmal den (unstrittig fälligen) Teilbetrag bis Vertragsende bezahlt hat, sondern nur eine korrigierte Rechnung verlangt.
Also: der (Ex-)Kunde muss die Rückbuchungsgebühren wegen der fehlgeschlagenen Abbuchung tragen, dazu evt. mittlerweile angefallene Mahngebühren und natürlich den offenen Rechnungsbetrag. All das geht vermutlich aus einer inzwischen vorliegenden Endabrechnung hervor.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner