Rechnung m. Fantasiename absetzen, Einzeluntern.?

Hallo zusammen,

wenn jemand ein Einzelunternehmen hat und zusätzlich einen Fantasienamen benutzt (was man ja machen kann, obwohl das Finanzamt einen nur unter Vor- und Nachnamen führt, richtig?!), kann man dann Eingangsrechnungen in die USt-Voranmeldung etc. mit einbringen, wenn im Adressfeld nur der Fantasiename und der Nachname auftauchen (z.B. Muster Immobilien, Frau Mustermann)?
Also fehlt ja eigentlich der Vorname, oder? Muss man darauf achten und ggf. eine neue Rechnung anfordern? Oder ist das egal?

Danke für alle Antworten!
Gruß
Muffin

Hallo,

wenn nur der Vorname fehlt, würde ich das nicht so tragisch finden. Der leistende Unternehmer kann ja z.B. über die Steuernummer ermittelt werden, die auch in der Rechnung angegeben werden muss.

MfG H1

Eine mir nahestehende Verwandte hat Jahrzehnte einen anderen Vornamen (Künstlername)in SÄMTLICHEM Schriftverkehr mit den Rundfunkanstalten und schallplattenfirmen benutzt, das Finanzamt hat nicht gemeckert (auch nicht bei Prüfung, die 2x da war), lediglich einmal nach einem Wohnort-Umzug gefragt, ob das eine andere Person sei.