Hallo zusammen,
wenn jemand ein Einzelunternehmen hat und zusätzlich einen Fantasienamen benutzt (was man ja machen kann, obwohl das Finanzamt einen nur unter Vor- und Nachnamen führt, richtig?!), kann man dann Eingangsrechnungen in die USt-Voranmeldung etc. mit einbringen, wenn im Adressfeld nur der Fantasiename und der Nachname auftauchen (z.B. Muster Immobilien, Frau Mustermann)?
Also fehlt ja eigentlich der Vorname, oder? Muss man darauf achten und ggf. eine neue Rechnung anfordern? Oder ist das egal?
Danke für alle Antworten!
Gruß
Muffin