Rechnung mit Datum aus Vorjahr

Hallo. Ich werde im Sommer 2012 ein Unternehmen als Franchisepartner gründen und dann erst ein Gewerbe beantragen. ich habe aber schon erste Rechnungen und eine davon ist mit Datum Dezember 2011. Da ich die Mehrwertsteuer auch erst nach Gründung im Sommer 2012 vom Finanzamt zurück bekomme, frage ich mich, ob die Erstattung auch für die Mehrwertsteuer von dieser Rechnung gilt. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Hallo,

als erstes gehe ich mal davon aus, dass Sie mit der Gründung nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

Sammeln Sie alle Rechnungen, Quittungen, Belege, …, die unmittelbar und mittelbar mit der Gründung und späteren Geschäftstätigkeit zu tun haben.

Diese machen Sie dann in Ihrer ersten USt.-Erklärung als Gründungs-Vorkosten geltend.

Nachfolgend ein Beispiel, wie ich es handhabe:

Gründungstermin: 01.03.2012
Gewerbeandmeldung: 07.02.2012, 35 EUR
Notebook + Drucker + Software: 01.02.2012, 1.000 EUR (netto); 1.190 EUR (brutto)

erste USt.-Erklärung erfolgt für März 2012 spätestens zum 15.04.2012

Die Gründungsvorkosten buche ich alle auf den ersten Geschäftstag, also hier am 01.03.2012. Meine Buchungsbeschreibungen sehen dann wie folgt aus:

Buchungstag: 01.03.2012
Gewerbeanmeldung vom 07.02.2012, privat verauslagt bis 01.03.2012
Notebook, Rechnungs-Nr. xyz vom 01.02.2012, privat verauslagt bis 01.03.2012

Viel Erfolg.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da bin ich beruhigt. Eine Frage habe ich aber auch noch. Ist die Adresse auf der Rechnung auch wichtig, denn derzeit bekomme ich diese an meine Privatanschrift. Das Institut hat dann aber eine andere Anschrift. Ist das entscheidend oder ist es für die Gründungsphase unwichtig? Vielen Dank im voraus.

Hallo,

als erstes gehe ich mal davon aus, dass Sie mit der Gründung

nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Sammeln Sie alle Rechnungen, Quittungen, Belege, …, die
unmittelbar und mittelbar mit der Gründung und späteren
Geschäftstätigkeit zu tun haben.
Diese machen Sie dann in Ihrer ersten USt.-Erklärung als
Gründungs-Vorkosten geltend.

Nachfolgend ein Beispiel, wie ich es handhabe:
Gründungstermin: 01.03.2012

Gewerbeandmeldung: 07.02.2012, 35 EUR
Notebook + Drucker + Software: 01.02.2012, 1.000 EUR (netto);
1.190 EUR (brutto)

erste USt.-Erklärung erfolgt für März 2012 spätestens zum
15.04.2012

Die Gründungsvorkosten buche ich alle auf den ersten
Geschäftstag, also hier am 01.03.2012. Meine
Buchungsbeschreibungen sehen dann wie folgt aus:

Buchungstag: 01.03.2012
Gewerbeanmeldung vom 07.02.2012, privat verauslagt bis
01.03.2012
Notebook, Rechnungs-Nr. xyz vom 01.02.2012, privat verauslagt
bis 01.03.2012

Viel Erfolg.

Hallo,

nein, da wird es keine Probleme geben.

Wenn Sie noch nicht gegründet haben, dann können Sie auch noch nicht die neue Geschäftsadresse haben. Bei Einzelunternehmern ist das auch egal.

Wenn es sich um eine Größere Anschaffung handelt, konnen Sie ja nach hrer Gründung Ihren Lieferanten bitten, Ihnen ein Rechnungsduplikat auf die neue Adresse auszustellen. Muss aber nicht sein.

Ich kenne Unternehmer, da läuft z.B. das Firmenfahrzeug auf den Namen der Tochter. Dementsprechend auch alle Werkstattrechnungen, Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung. er nimmt dann jedesmal einen Adressaufkleber seiner Firma und überklebt damit die Anschrift seiner Tochter. Bisher gab es noch keine Reklamation vom Finanzamt. (Ich habe noch nicht betrachtet, ob das so rechtens ist, immerhin ändert er ja nachträglich eine Rechnung.)

Viel Erfolg.

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Vielen Dank, Sie haben mich wieder ein bisschen schlauer gemacht!

Hallo!

Ich werde im Sommer 2012 ein Unternehmen als
Franchisepartner gründen und dann erst ein Gewerbe beantragen.
ich habe aber schon erste Rechnungen und eine davon ist mit
Datum Dezember 2011. Da ich die Mehrwertsteuer auch erst nach
Gründung im Sommer 2012 vom Finanzamt zurück bekomme, frage
ich mich, ob die Erstattung auch für die Mehrwertsteuer von
dieser Rechnung gilt. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Ausgaben, die im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Existenzgründung stehen, sind so genannte vorweggenommene Betriebsausgaben. Dafür kann (nach Gründung) selbstverständlich auch die Vorsteuer geltend gemacht werden.

Hier taucht der Begriff Vorsteuer auf. Du sagtest Mehrwertsteuer dazu. Außerdem möchtest Du ein „Gewerbe beantragen“. Da wird nichts beantragt, nur angemeldet.
Das mag sich nach Nebensächlichkeiten anhören. Ist es vielleicht auch, legt aber die Vermutung nahe, dass Du ohne kaufmännische Kenntnisse eine Existenz gründen willst. Davon rate ich dringend ab, weil ich einfach zu viele Leute scheitern und in den materiellen Ruin gehen sehe.

Aus meiner Sicht die Mindestanforderung: Ein Kursus „Buchhaltung“ und anschließend ein Kursus „Jahresabschluss“ an der Volkshochschule.
Außerdem sind für jede Art der Selbständigkeit Grundkenntnisse des Marketings sinnvoll. Immerhin muss jeder Selbständige eine Vorstellung entwickeln, wer seine Kunden sind, wie man sie mit dem zur Verfügung stehenden Budget zielgenau erreicht und warum die Kunden kommen sollen, statt zur Konkurrenz zu gehen.

Gruß
Wolfgang

Viel Erfolg.

(Bitte nicht mehr antworten/danken, es sei denn, Sie haben noch Fragen. Sonst bleibt nämlich bei mir ein Anfrage als unbeantwortet stehen.)

Vielen Dank, Sie haben mich wieder ein bisschen schlauer
gemacht!

Hallo Wolfgang,vielen Dank für die Antwort. Tut mir leid, wenn ich den Eindruck von Unwissenheit vermittelt habe, aber selbstverständlich werde ich das Gewerbe nur noch anmelden. Eine kaufmännische Ausbildung habe ich seit vielen Jahren und mache gerade weitere Schulungen, um im Sommer dann richtig fit zu sein. Danke.