Eine Person hat vom 01.01.2005 bis zum 31.06.2007 in einer Wohnung gewohnt und wurde dort mit Strom beliefert.
Zum 01.07.07 zieht diese Person dort aus und meldet telefonisch den Strom ab (gibt Zählernummer und Daten durch).
Irgendwelche Schriftsätze gibt es nicht.
Person wohnt nun in Wohnung 2 beim Freund.
Am 15.12.07 heiratet die Person den Freund und erhält einen anderen Nachnamen.
Im Frühjahr 2009 erhält nun die Person eine Rechung vom Stromversorger aus der Wohnung. Es ist noch von damals ein bestimmter Betrag offen.
Das Problem jedoch ist, dass auf der Rechung datiert auf den 26.01.2007 der neue Nachname steht und auch die neue Adresse.
Auch wurde erst 5 Monate nach dem Auszug der Vertrag gekündigt.
Heisst also: Am 26.01.2007 wusste der Energieversorger wen die Person im Dezember 2007 heiraten würde. Und er wusste auch, dass die Person in 6 Monaten an die genannte Adresse umziehen wird… Tolle Sache, oder? Die Person selbst wusste das noch nichtmal zu dem Zeitpunkt.
Würde doch heissen, dass die Rechnung gefälscht ist, oder?
Muss man dann zahlen?
Also ich würde schnell diese Rechnung bezahlen, bevor noch Verzugszinsen und Mahngebühren anfallen.
Die Rechnung gilt für den Leistungszeitraum. Deshalb trägt sie auch das alte Datum. Es handelt sich letztlich nur um eine Rechnungskorrektur nicht um eine Fälschung. Ich frag mich aber, was das hin und her soll.
Wenn man eine Leistung erhalten hat, so muß man diese auch vertragsgemäß bezahlen. Das gilt auch für den Rechtsnachfolger (bzgl. der Namensänderung).
Also ich würde schnell diese Rechnung bezahlen, bevor noch
Verzugszinsen und Mahngebühren anfallen.
Es gab nie eine Mahnung, daher können auch keine Mahngebühren anfallen u.m.
Die Rechnung gilt für den Leistungszeitraum. Deshalb trägt sie
auch das alte Datum. Es handelt sich letztlich nur um eine
Rechnungskorrektur nicht um eine Fälschung. Ich frag mich
aber, was das hin und her soll.
Wenn man eine Leistung erhalten hat, so muß man diese auch
vertragsgemäß bezahlen. Das gilt auch für den Rechtsnachfolger
(bzgl. der Namensänderung).
Man muss sterben, sonst muss man nichts! Es war halt meine Frage, was wäre wenn?! Zumal es ja komisch aussieht, wenn die Firma schon ein Jahr vorher den neuen Namen weiss und die neue Adresse weiss, gelle?
Ohne Mahnung werden Dir dann auch keine Mahngebühren in Rechnung gestellt. Für Verzugszinsen bedarf es einer Mahnung jedoch nicht.
In der Regel gelangt man 30 Tage nach Rechnungsdatum automatisch in Zahlungsverzug. Wenn Dir die Korrektur aber erst jetzt zugegangen ist, wird man sicherlich darauf verzichten, wenn nun zügig gezahlt wird.
Eine Mahnung ist „in der Regel“ nicht erforderlich um in Verzug zu kommen.
Wenn Du die entsprechende Verzugsformulierung nicht in der Rechnung findest, dann schau mal in die Vertragsunterlagen Deines Versorgers.
Da steht es mit Sicherheit.