angenommen man kauft etwas von privat und erhält dazu die ursprüngliche Rechnung (wenn der Artikel zB ursprünglich im Internet gekauft wurde). Aus der Rechnung wurde jedoch die Lieferadresse/ ursprüngliche Adresse des Vertragspartners herausgeschnitten, ist die Rechnung dann noch gültig, dh würde bei dem Verkaufsshop im Internet die Garantie auch mit herausgeschnittener Adresse bestehen?
Danke!
Der ursprüngliche Verkaufer sollte auch ohne Rechnung noch genug mögtlichkeiten haben einen empfänger zuzuordnen. Granatie geht sowieso meist über irgendwelche service center und nicht über den verkäufer.
aber normalerweise gilt die Rechnung bzw. der Kassenbeleg als Nachweis für die Garantie. Normalerweise steht das auf den Rechnungen bzw. Belegen auch so drauf. Ich habe bisher immer dort reklamiert, wo ich auch gekauft habe ohne Einschaltung irgendwelcher Service-Center.
An den UP: Ich würde mich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen, ob er evtl. eine Rechnungskopie zusenden könnte, wenn die Rechnungs- Kundennummer und Datum noch auf der Ursprungsrechnung vorhanden sind, dürfte das kein Problem sein.
Der ursprüngliche Verkaufer sollte auch ohne Rechnung noch
genug mögtlichkeiten haben einen empfänger zuzuordnen.
Welche wären denn das? Und warum sollte das ein Problem des Verkäufers sein?
Granatie geht sowieso meist über irgendwelche service center
und nicht über den verkäufer.
Meistens geht sie über den Händler, bei dem man gekauft hat. Und sie sie ist meist ohnehin nicht übertragbar. Und sie erfordert oft eine Original-rechnung.
Aber ich weiß gar nicht, was Du damit meinst. Immerhin könnte eine Rechnung ohne Adresse nicht mehr nachweisen, ob es sich um den Erstkäufer handelt und damit den ganzen Garantie hinfällig machen. Kannst Du mich da mal aufklären?