Guten Tag,
Wie stellt man als selbstständiger Handwerker eine korrekte Rechnung, wenn man einen kleineren Auftrag über ein Online Portal ersteigert hat? Das Bauvorhaben ist in Deutschland, der Auftraggeber wohnt in der Schweiz. Der Kunde (nicht selbständig) möchte eine Rechnung ohne Mehrwertssteuer und beruft sich auf Par.4 Nr.1a in Verbindung mit Par.6 UStG. entgegen der Handwerker, das es keine Ausfuhrlieferung wäre, die Werkleistungen in Deutschland ausgeführt wurden und die Mehrwertssteuer berechnet werden muss.
Weder ein Steuerberater noch das Finanzamt will sich verbindlich dazu äußern und das Bundeszentralamt für Steuern gibt keine Auskunft. Kann jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus…
Par.4 Nr.1a in Verbindung mit Par.6 UStG gilt nur für Unternehmer. Für die Erbringung der sonstigen Leistung an Privatkunden (ob Wohnort im In- o. Ausland) gilt der Ort, an dem die Leistung ausgeführt wird (=
D). Deshalb muss Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt werden. Ist der Auftraggeber jedoch Unternehmer, gilt ab 1.1.2010 der Unternehmenssitz als Leistungsort - dann wäre wohl Rechnung ohne Mwst möglich (bin aber nicht 100% sicher).