Rechnung mit Mehrwertsteuer stellen oder ohne?

Hallo,

ich habe ein Gewerbe angemmeldet und habe bisher alle meine Handwerkerrechnungen mit Mehrwertsteuer gestellt. Jetzt habe ich für einen Verein organisatorische Aufgaben erledigt und bekomme dafür einen pauschalen Betrag. Der Verein selber weist keine Mehrwertsteuer aus. Kann ich meine Rechnung nun auch ohne Mehrwertsteuer stellen? Es handelt sich um pauschal 1000,- €.
Muss ich also 1000,-€ plus 190,-€ in Rechnung stellen? Oder soll ich nur 1000,- pauschal abrechnen ohne Steuer. Wer bezahlt in diesem Fall die Steuer?

Du musst aus der Rechnung die 19/119 Steiuer rausrechnen und den nettobetrag als Bemessungsgrundlage verwenden.
Das agilt allerdings nur, wenn du eine Leistung für den ideellen Bereich des Vereins erbracht hast. wenn die für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins ist und der Verein kein Kleinunternehmer ist, darf der Verein die Vorsteuer abziehen und du darfst sie in Rechnung stellen. dann wäre die Rechnung über 1000 + 19% USt.

Komliziert, aber der Kassier des Vereins müsste dir weiterhelfen

Hallo,

ich habe ein Gewerbe angemmeldet und habe bisher alle meine
Handwerkerrechnungen mit Mehrwertsteuer gestellt. Jetzt habe
ich für einen Verein organisatorische Aufgaben erledigt und
bekomme dafür einen pauschalen Betrag. Der Verein selber weist
keine Mehrwertsteuer aus. Kann ich meine Rechnung nun auch
ohne Mehrwertsteuer stellen? Es handelt sich um pauschal
1000,- €.

Guten Tag Herr Wolfgang Köster,
für mich ist die Situation klar. Sie berechnen die MwSt. so wie Sie durch den Gesetzgeber verpflichtet sind. Es kann Sie nicht interessieren, welchen Status der Verein hat. Wenn Sie die Rechnung ohne MwSt stellen, zahlen Sie die MwSt. mit anderen Worten es bleibt an Ihrer „Backe“ hängen! So einfach ist das.

Beste Grüsse
J.Heine


Hallo Wolfgang,
meiner Meinung nach musst Du immer die Mehrwertsteuer mit angeben. Ich kenne mich allerdings besser bei Kleingewerbefragen aus und somit bin ich mir da nicht so ganz sicher. Bitte kläre das noch mit jemanden anderen ab der sich besser auskennt.

Liebe Grüße
Silvia

Soweit ich wess, muss man bei Handwerkerrechnungen immer die MWSt. gesondert ausweisen.

Hallo Wolfgang,

hast du diese Tätigkeiten denn im Rahmen deines Unternehmens ausgeführt? Ansonsten könnte es sich auch um eine Aufwandsentschädigung handelt für die du keine Rechnung stellen müsstest. Der Betrag liegt unterhalb des „Übungsleiter-Pauschale“ und wäre somit steuerfrei.
Sollte die Tätigkeit aber mit deinem Unternehmen im Zusammenhang stehen, stellst du eine Rechnung mit Mehrwertsteuer unabhängig von dem Steuerausweis des Vereins.

Gruß
Bounty

Hallo,

sorry, bin kein Experte in diesem Forum.

FG

Yucatan