Rechnung mit 'Original' nachdrucken?

Hallo zusammen,

mal angenommen jemand möchte eine Rechnung nachdrucken aber mit Hinweis „Original“. Wäre das rechtlich in Ordnung oder müsste derjenige den Nachdruck mit „Kopie“ drucken.
Der Kunde, dem die Rechnung abhanden gekommen wäre, wünscht sich aber eine „Original“ - Rechnung.
Wie hätte sich derjenige zu verhalten bzw. wie würde er sich richtig Verhalten?
Gibt es auch evtl. spezifische Gesetzestexte hierzu?
Danke für die Antworten.

Grüße
Marc

Hallo,

kann sein, dass ich das Problem nicht erkannt habe.

Aber auch eine als Zweitschrift gekennzeichnete Rechnung stellt ein Original dar!

Geht es hierbei um die umsatzsteuerrechtliche Anerkennung?

mfg

ascio

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

kann sein, dass ich das Problem nicht erkannt habe.

Aber auch eine als Zweitschrift gekennzeichnete Rechnung
stellt ein Original dar!

Geht es hierbei um die umsatzsteuerrechtliche Anerkennung?

mfg

ascio

Hallo,

das Problem würde wie folgt sein:
Ein Programm druckt nur einmal eine „Orirginal“ Rechnung aus. Es ist aber gewünscht, dass man eine „Original“ Rechnung nachdrucken kann und nicht eine „Kopie“ Rechnung.
Das hat etwas damit zu tun, dass wenn eine Unternehmen in einem anderen EU-Staat Umsatzsteuerlich registriert ist und die Anforderungen in diesem Land so gestrickt sind, dass der Kunde und der Unternehmer eine „Original“ Rechnung aufbewahren muss.
Jetzt arbeitet der Unternehmer aber nahezu papierlos und muss sich die Option offenhalten, eine „Orirginal“ Rechnung nachdrucken zu können (für den Fall einer umsatzsteuerlichen Prüfung). Zurzeit lässt seine Software dies aber nicht zu und so soll diese umprogrammiert werden.

Würde er sich mit dieser Option gegenüber den deutschen Behörden auf’s „Glatteis“ begeben?

So wäre das mögliche Fallbeispiel.
Danke für die Antwort.

Grüße
Marc