Mein Bruder hat mit 14 Jahren vor ein paar Monaten ein Modellbau Auto reparieren lassen. Es hieß beim Anfallen größerer Kosten würde er informiert werden. Dies geschah nicht und es wurde Arbeitsstunden in Höhe von 72€ verzeichnet. Seines Ermessens handelt es sich hier um „größere Kosten“ . Er hat den, meiner Meinung nach viel zu hohen, Betrag via Lastschrift gezahlt konnte diesen aber nicht decken. Er bekam das RC-Auto mit nitro-haltigem Treibstoff zurück und war zum Zeitpunkt des Kaufs 14 Jahre alt. Dieser Treibstoff darf eigentlich nur an Erwachsene verkauft werden. Nun erhielt er die Rechnung und eine Bitte um Rücklastschrift sowie das decken der Gebühren in Höhe von 8€.Er hat nun mehrmals versucht mit dem Verkäufer Kontakt auf zu nehmen. Dies war erfolglos. Der Verkäufer beantwortet weder Emails noch Telefonverkehr. Was wären die rechtlichen Konsequenzen für das nicht bezahlen der Rechnung?
Wenn der Verkäufer nicht antwortet würde ich sein weiteres Vorgehen abwarten. Soll heißen wenn er eine Mahnung schickt dann meint er es ernst.
Die 72 € sind nach heutigem Ermessen nicht viel und dürften gerade mal in diesem Gewerbe eine Arbeitsstunde mit Werkzeug und Material darstellen.
Was die Sache mit dem Nitro angeht denke ich mal hat das mit der offenen Zahlung nichts zu tun.
Die Arbeit wurde ja geleistet und muss somit bezahlt werden. Bei solchen Sachen das nächste Mal eine feste Summe setzen die nicht überschritten wird oder bei der die Benachrichtigung kommen soll.
Der Verkäufer erklärte bei der Annahme des Autos er würde bei größeren Summen informieren und größere Summen sind nach dem Ermessen eines Schülers doch 72€.
Außerdem handelt es sich um reine Arbeitszeit und es handelte sich nur um das Einstellen des Motors bei einem neuen Gerät.
Die Konsequenz wäre ein Mahnbescheid, der wiederum auch Kosten verursacht. Wenn dem widersprochen würde, ginge die Sache vor Gericht. Wie das dann ausgeht ist nur zu ahnen.
Ein 14 Jähriger, der ein teures Modellbauauto besitzt, kann laut dem Taschengeldparagraphen sicherlich über diesen Betrag verfügen. Zumal er ja auch im Besitz eines Kontos ist, um eine Lastschrift zu tätigen.
Hi, Dein Bruder ist mit 14 Jahren nur „beschänkt“ gschäftsfähig. Will heißen, wen er das Ausmaß eines Vertragsabschlusses nicht nachvollziehen kann, kann man ihn auch nicht haftbar machen.
Was Öl-Gas-Tank-Gemisch angeht, kenne ich mich nicht aus.
Jedoch ist davon auszugehen, dass hier die Liefer- oder Reparaturfirma einen Fehler zuUngunsten eines Minderjährigen begangen hat. Frage ist aber, ob Dein Bruder sein richtiges Geburtsdatum und somit Alter angegeben hat? Wenn nein- na dann Prost!! Wenn ja, dann hat er nichts zu befürchten.
Warum müsstest „Du“ zahlen? Ich lese, dass es sich um eine Angelegenheit Deines Bruders handelt, die Dich nicht verpflichtet.
Wenn der Verkäufer die Kommunikation zur Problemklärung verweigert, muss er sich den Kontaktversuch Deines Bruders anrechnen lassen. Er hat schlechte Karten.
Mit 14 war Dein Bruder nur beschränkt geschäftsfähig. http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4hi…
D.h., der Verkäufer hat schlechte Karten.
3A. Übergib das Problem an die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern). Meine Tochter ist mal auf eine Abofalle reingefallen, wandte sich in Panik nur an ihren großen Bruder, der auch nichts wusste. Erst als sie zu mir kamen, war die Sache in Nullkommanix erledigt.
da machen Sie am besten gar nichts. Die 8 Euro sparen Sie sich. Hauptsache Sie haben ihr Auto wieder.
Der Reparateur würde sich auch ins eigene Fleisch schneiden, wenn er wegen 8 Euro eine Klage macht.
Uli
Suchen Sie sich Ihren zuständigen Verbrauerschutzbund oder Beratungsstelle und bitten Sie hier um Hilfe.
Das der Verkäufer nicht kontaktiert werden kann, kann ich nicht nachvollziehen, er war doch bei der Beauftragung erreichbar, also hier mal persönlich vorsprechen. Rechtliche Konsequenz ist der Mahnbescheid.
Wie immer der Hinweis, dass ich kein Jurist bin und daher keine Rechtsauskunft geben darf. Dieser Fall bedarf des Rechtsbeistandes, denn hier treffen gleich mehrere „Tatbestände“ zu:
a) der „Taschengeld“-Paragraf (er darf nur Rechtsgeschäfte abschließen, die im Rahmen des Taschengeldes möglich sind)
b) wie kann er per Lastschrift bezahlen? Wer hat da die Aufsichtspflicht verletzt? Liegt sogar ein Betrugsversuch vor?
Die rechtlichen Konsequenzen:
es kommt zum Mahnverfahren und vor Gericht (mit weiteren Kosten) wird geklärt, wer den Auftrag erteilte und ob er wegen fehlender Geschäftsfähigkeit zustande kam.
Was willst Du da mit dem Verkäufer noch verhandeln? Entweder ihm steht das Geld zu - oder Du beharrst auf Deinem Standpunkt. Ob der Chancen hat, kläre bitte mit einem Juristen.
Im Alter zwischen 7 und 18 Jahren ist man eingeschränkt geschäftsfähig, darf ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigen keine Käufe/Verträge (Reparaturvertrag) abschließen. Ausnahme: Der Minderjährige kann die vertraglichen Pflichten aus seinem Taschengeld bestreiten (Taschengeldparagraph), dann bedarf das nicht der Zustimmung der Eltern! Wurde dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung mitgeteilt, dass der Auftraggeber (ihr Bruder) noch minderjährig ist und über kein Taschengeld verfügt, dann hätte der Auftragnehmer (Reparaturfirma) den Auftrag nicht annehmen dürfen. Wurde das jedoch verschwiegen und war für den Auftraggeber auch nicht ersichtlich, dann sehe ich bei der genannten Summe keinen Grund die Zahlung zu verweigern, die Firma wird diese Summe nach meinem Erachten über ein gerichtliches Mahnverfahren einklagen können. Sie sollten dringend ihre Erziehungsberechtigten einbinden, ggf. die Hilfe der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Jede Verzögerung wird die Kosten in die Höhe treiben.
Hallo dude999, meiner Meinung nach ist der 14jähige nicht voll geschäftsfähig. Wenn der Händler trotzdem Geschäfte mit Minderjährigen eingeht, müsste das Risiko bei ihm liegen.
Gruß lennonmc
damit würde ich zur Verbraucherzentrale gehen, ansonsten könnte es zu kompliziert werden (Alter, Nitro, Rechnung…)
Oder bezhalen und dem Händler deutlich machen, dass Sie sein Verhalten entsprechen bewerten, kommentieren und ihn in Zukunft nicht mehr aufsuchen werden…