Rechnung nach Behandlung

Hallo!
Wie verhält es sich, wenn man eine Behandlung beim Arzt bar bezahlen muss, dieses auch tut (die Quittung aber nicht mehr hat), aber der Arzt dann nach einem Jahr behauptet, man hätte diese Rechnung noch offen? Und der Arzt behauptet, man hätte auf Mahnungen nicht reagiert, obwohl man keine bekommen hat!?

Vielen Dank!

LG.

Wer seine Zahlung nicht nachweisen kann, wird, wenn es zum Rechtsstreit kommt, zur erneuten Zahlung verurteilt werden. Das Gericht muss dann nämlich davon ausgehen, dass bisher noch keine Zahlung erfolgt ist. Würde es jedem Schuldner einfach glauben, dass er schon bezahlt hat, auch wenn dieser es nicht beweisen kann, würde keiner mehr seine Rechnungen bezahlen. Fast keiner jedenfalls.

Hallo,

Wie verhält es sich, wenn man eine Behandlung beim Arzt bar
bezahlen muss, dieses auch tut (die Quittung aber nicht mehr
hat), aber der Arzt dann nach einem Jahr behauptet, man hätte
diese Rechnung noch offen? Und der Arzt behauptet, man hätte
auf Mahnungen nicht reagiert, obwohl man keine bekommen hat!?

Man könnte annehmen, daß der Arzt bei Bareinnahmen auch eine Barkasse führen muß.
Dort müßte Dein Betrag mit dem Datum zu finden sein, wenn die Bareinnahme nicht unterschlagen wurde:wink:

Gruß:
Manni