mal angenommen jemadn hatt sein gewerbe aufgegeben.
Jedoch war eine sache mit 2 kunden nicht ganz geklärt (streitfall)
Jetzt hatt sich der aufgebende Gewerbetreibende dazu bewegen lassen den 2 unzufriedenen Kunden die fehlgeschlagene Flyeraktion auf seine kosten zu drucken.
Quasi er bekommt eine Rechnung mit mwst. nach Gewerbeabmeldung, wie funktioniert das nun mit der Vorsteuer , bekommt er diese wieder erstattet ?
im Umsatzsteuergesetz ist mit keiner Silbe erwähnt, dass eine Gewerbeanmeldung eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist.
Voraussetzung ist immer nur der tatsächlich verwirklichte Tatbestand.
Antwort somit: Ja, derjenige kann die Vorsteuer zurück erhalten. Allerdings erst bei einer Umsatzsteuerjahreserklärung, da die Finanzämter Voranmeldungen nach einer Gewerbeabmeldung nicht mehr annehmen.