Rechnung nach Gewerbeabmeldung

Hallo,

mal angenommen jemadn hatt sein gewerbe aufgegeben.

Jedoch war eine sache mit 2 kunden nicht ganz geklärt (streitfall)

Jetzt hatt sich der aufgebende Gewerbetreibende dazu bewegen lassen den 2 unzufriedenen Kunden die fehlgeschlagene Flyeraktion auf seine kosten zu drucken.

Quasi er bekommt eine Rechnung mit mwst. nach Gewerbeabmeldung, wie funktioniert das nun mit der Vorsteuer , bekommt er diese wieder erstattet ?

Hallo,

im Umsatzsteuergesetz ist mit keiner Silbe erwähnt, dass eine Gewerbeanmeldung eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist.
Voraussetzung ist immer nur der tatsächlich verwirklichte Tatbestand.

Antwort somit: Ja, derjenige kann die Vorsteuer zurück erhalten. Allerdings erst bei einer Umsatzsteuerjahreserklärung, da die Finanzämter Voranmeldungen nach einer Gewerbeabmeldung nicht mehr annehmen.

Gruß
Lawrence