Rechnung nach Tod erhalten

Hallo zusammen,

wenn jemand eine Reparatur durchführen lässt und dann 3 Monate später erst die Rechnung erhält, muss man diese bezahlen?

Und wie sieht das Ganze aus, wenn derjenige, der die Reparatur durchführen ließ, bereits einen Monat vor dem Eingang der Rechnung verstorben ist? Sind die Erben dann verpflichtet, eine solche Rechnung zu begleichen?

Danke im Voraus!

Hallo zusammen,

Hallo,

wenn jemand eine Reparatur durchführen lässt und dann 3 Monate
später erst die Rechnung erhält, muss man diese bezahlen?

die Verjährungsfrist liegt bei 5 Jahren, folglich ja.

Und wie sieht das Ganze aus, wenn derjenige, der die Reparatur
durchführen ließ, bereits einen Monat vor dem Eingang der
Rechnung verstorben ist? Sind die Erben dann verpflichtet,
eine solche Rechnung zu begleichen?

Wenn das Erbe angetreten wurde ja.

Danke im Voraus!

Grüße

Verjährung fünf Jahre?
Hallo,

wenn jemand eine Reparatur durchführen lässt und dann 3 Monate
später erst die Rechnung erhält, muss man diese bezahlen?

die Verjährungsfrist liegt bei 5 Jahren, folglich ja.

Mit meinem Schul-/Kurswürde ich drei Jahre benennen. Wiki sagt bei Reperatur zwei Jahre. Wat stimmt denn nu?

(auch wenn es für die Fragestellung letztendlich egal ist…)

VG
Monroe

Wiki sagt
bei Reperatur zwei Jahre. Wat stimmt denn nu?

Rep a ratur stimmt.

Hallo,

wenn jemand eine Reparatur durchführen lässt und dann 3 Monate
später erst die Rechnung erhält, muss man diese bezahlen?

die Verjährungsfrist liegt bei 5 Jahren, folglich ja.

Mit meinem Schul-/Kurswürde ich drei Jahre benennen. Wiki sagt
bei Reperatur zwei Jahre. Wat stimmt denn nu?

Nun das ist recht komplex, aber ich habe einen guten Link dazu, in dem auf 11 Seiten die wichtigsten Verjährungsfristen genannt werden: http://www.zingel.de/pdf/02verj.pdf

(auch wenn es für die Fragestellung letztendlich egal ist…)

VG
Monroe

Grüße

Da stehen auch die zwei Jahre drin… o.w.T.
Hab doch o.w.T. geschrieben :smile:

dazu muss gesagt werden, dass man das Erbe geziehlt ausschlagen muss, denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.