Hallo Anna,
vergiss am besten alles, was „schritt2“ geschrieben hat. Das meiste davon ist falsch oder überflüssig.
Dementsprechend bin ich Kleinunternehmer.
Kleinunternehmer bist Du, wenn Deine Gesamtumsätze die Grenzen gem. § 19 Abs 1 UStG nicht überschreiten.
Leider habe ich erst kürzlich erfahren, dass man die
Rechnungen fortlaufend nummerieren soll.
Das ist eine der Vorschriften aus § 14 Abs 4 UStG. Im Zusammenhang des Umsatzsteuergesetzes wird klar, dass diese Vorschriften nur dann zwingend beachtet werden müssen, wenn der Empfänger der Rechnung die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen will.
Das ist bei Rechnungen von Kleinunternehmern sowieso nicht der Fall, weil dort ja keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf. Also kommt Vorsteuerabzug nicht in Frage.
Dementsprechend fängt die eigentlich zweite Rechnung mit
01/2012 an.
Völlig in Ordnung.
Die konkrete Frage ist, ob die Rechnungen, die ich den
Agenturen zugestellt habe ans Finanzamt gehen bzw. ob es das
Finanzamt diese gar nicht erhält, ich somit die Rechnung
nachträglich editieren kann.
Das FA sieht diese Rechnungen erst bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder bei einer Betriebsprüfung. Bei Rechnungen von Kleinunternehmern interessiert sich aber niemand für die Pflichtangaben gem. § 14 Abs 4 UStG, mit einer Ausnahme: Wenn auf der Rechnung nicht die Steuernummer oder die USt-Identifikationsnummer des Unternehmers draufsteht, der die Rechnung ausgestellt hat, gibt es mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit lästige Korrespondenz. Aber es passiert dann auch nichts weiter außer der Hin- und Herschreiberei, die man sich sonst sparen kann.
Die beiden Rechnungen von 2011 sind auch nicht nummeriert und
es fehlt auch meine Steuernummer und die §19 Klausel.
Nummerierung - Knicken, belanglos
Steuernummer - wäre gut, sie nachzureichen
Vor allem aber: Es gibt keine, absolut keine Vorschrift, nach der ein Kleinunternehmer auf seinen Rechnungen auf die Kleinunternehmereigenschaft hinweisen muss. Gem. § 14 Abs 4 Nr. 8 UStG muss im Fall von Steuerbefreiungen ein Hinweis zur Steuerbefreiung auf die Rechnung. Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG sind aber nicht von der USt befreit, sondern bei ihnen wird die USt nicht erhoben. Das ist der kleine und hier entscheidende Unterschied.
дружба!
Dä Blumepeder