Rechnung nachträglich ändern?

Liebe Wissende : )

Seit 2011 habe ich einen Gewerbeschein und eine Steuernummer, da ich als Hostess arbeite. Dementsprechend bin ich Kleinunternehmer.
Leider habe ich erst kürzlich erfahren, dass man die Rechnungen fortlaufend nummerieren soll.

Ich habe vergesen, dass ich 2012 schon zuvor eine Rechnung an eine andere Agentur gestellt hatte (diese ist gar nicht nummeriert, da ich zu dem Zeitpunkt nicht wusste, dass man dies machen muss).
Dementsprechend fängt die eigentlich zweite Rechnung mit 01/2012 an.

Die konkrete Frage ist, ob die Rechnungen, die ich den Agenturen zugestellt habe ans Finanzamt gehen bzw. ob es das Finanzamt diese gar nicht erhält, ich somit die Rechnung nachträglich editieren kann.

Die beiden Rechnungen von 2011 sind auch nicht nummeriert und es fehlt auch meine Steuernummer und die §19 Klausel.

Ich bedanke mich ganz herzlich für alle Antworten!
LG Anna

so nicht.

Liebe Wissende : )

Hallo.

Seit 2011 habe ich einen Gewerbeschein und eine Steuernummer,
da ich als Hostess arbeite.

Hää, als was? Als Hostess?
Steht das so in der Gewerbeanmeldung? Hostessservice?
Kannst du das mal bitte erklären, was du machst?

Dementsprechend bin ich Kleinunternehmer.

Was ist ein Kleinunternehmer?

Leider habe ich erst kürzlich erfahren, dass man die
Rechnungen fortlaufend nummerieren soll.
Ich habe vergesen, dass ich 2012 schon zuvor eine Rechnung an
eine andere Agentur gestellt hatte (diese ist gar nicht
nummeriert, da ich zu dem Zeitpunkt nicht wusste, dass man
dies machen muss).
Dementsprechend fängt die eigentlich zweite Rechnung mit
01/2012 an.
Die konkrete Frage ist, ob die Rechnungen, die ich den
Agenturen zugestellt habe ans Finanzamt gehen bzw. ob es das
Finanzamt diese gar nicht erhält, ich somit die Rechnung
nachträglich editieren kann.

Das FA bekommt diese Rechnung nicht. Es sei denn die machen eine Betriebsprüfung. Gehen denn deine Eingangsrechnungen ans FA?

Rechnungen werden nicht nachträglich editiert. Der Geschäftsfall ist abgeschlossen. Du kannst für die Rechnung eine Gutschrift und eine neue Rechnung erstellen. Auch bei der Gutschrift, bitte die fortlaufende Nummer nicht vergessen.

Die beiden Rechnungen von 2011 sind auch nicht nummeriert und
es fehlt auch meine Steuernummer und die §19 Klausel.

Ja, das ist jetzt halt so. Die Rechnungsempfänger hätten die Rechnung zurückweisen sollen.

Ich bedanke mich ganz herzlich für alle Antworten!
LG Anna

MfG

Könntersrt Du bitte damit aufhören?
Lustig: Als ich das Posting der Fragestellerin gelesen habe, wollte ich ihr schon antworten: Falls Dir Schritt2 antwortet, ignorier ihn einfach. Schien mir dann doch etwas zu gemein.

Hää, als was? Als Hostess?
Steht das so in der Gewerbeanmeldung? Hostessservice?
Kannst du das mal bitte erklären, was du machst?

Das haben wir doch neutlich ausgiebig diskutiert, oder? Es ist nicht das, was Du denkst.

Auch „Modell“ ist übrigebns ein ganz seriöser Beruf, auch wenn das Wort gelegentlich anders verwendet wird.

Was ist ein Kleinunternehmer?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmer

M.

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Hallo Anna,

vergiss am besten alles, was „schritt2“ geschrieben hat. Das meiste davon ist falsch oder überflüssig.

Dementsprechend bin ich Kleinunternehmer.

Kleinunternehmer bist Du, wenn Deine Gesamtumsätze die Grenzen gem. § 19 Abs 1 UStG nicht überschreiten.

Leider habe ich erst kürzlich erfahren, dass man die
Rechnungen fortlaufend nummerieren soll.

Das ist eine der Vorschriften aus § 14 Abs 4 UStG. Im Zusammenhang des Umsatzsteuergesetzes wird klar, dass diese Vorschriften nur dann zwingend beachtet werden müssen, wenn der Empfänger der Rechnung die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen will.

Das ist bei Rechnungen von Kleinunternehmern sowieso nicht der Fall, weil dort ja keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf. Also kommt Vorsteuerabzug nicht in Frage.

Dementsprechend fängt die eigentlich zweite Rechnung mit
01/2012 an.

Völlig in Ordnung.

Die konkrete Frage ist, ob die Rechnungen, die ich den
Agenturen zugestellt habe ans Finanzamt gehen bzw. ob es das
Finanzamt diese gar nicht erhält, ich somit die Rechnung
nachträglich editieren kann.

Das FA sieht diese Rechnungen erst bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder bei einer Betriebsprüfung. Bei Rechnungen von Kleinunternehmern interessiert sich aber niemand für die Pflichtangaben gem. § 14 Abs 4 UStG, mit einer Ausnahme: Wenn auf der Rechnung nicht die Steuernummer oder die USt-Identifikationsnummer des Unternehmers draufsteht, der die Rechnung ausgestellt hat, gibt es mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit lästige Korrespondenz. Aber es passiert dann auch nichts weiter außer der Hin- und Herschreiberei, die man sich sonst sparen kann.

Die beiden Rechnungen von 2011 sind auch nicht nummeriert und
es fehlt auch meine Steuernummer und die §19 Klausel.

Nummerierung - Knicken, belanglos
Steuernummer - wäre gut, sie nachzureichen

Vor allem aber: Es gibt keine, absolut keine Vorschrift, nach der ein Kleinunternehmer auf seinen Rechnungen auf die Kleinunternehmereigenschaft hinweisen muss. Gem. § 14 Abs 4 Nr. 8 UStG muss im Fall von Steuerbefreiungen ein Hinweis zur Steuerbefreiung auf die Rechnung. Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG sind aber nicht von der USt befreit, sondern bei ihnen wird die USt nicht erhoben. Das ist der kleine und hier entscheidende Unterschied.

дружба!

Dä Blumepeder

Amateurliga
Guggug!

Was ist ein Kleinunternehmer?

Das weißt Du nicht? Dann solltest Du keine Antwort schreiben. Lies mal § 19 Abs 1 UStG.

Rechnungen werden nicht nachträglich editiert.

In welchem Land soll das so sein? Falls Du von deutschen Steuerrecht sprichst, bitte ich um Begründung anhand der einschlägigen Gesetze, ggf. auch Richtlinien und Rechtsprechung.

Auch bei der
Gutschrift, bitte die fortlaufende Nummer nicht vergessen.

Wofür soll das gut sein bitte?

Ja, das ist jetzt halt so. Die Rechnungsempfänger hätten die
Rechnung zurückweisen sollen.

Warum das denn bitte? Sollten sie sich vor einer Freelancerin blamieren, die grade mal zwei Jahre im Geschäft ist?

Ich glaubte, für öffentliche Blamagen seiest Du zuständig…

In diesem Sinne

Dä Blumepeder

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Hallo Max,

Lustig: Als ich das Posting der Fragestellerin gelesen habe,
wollte ich ihr schon antworten: Falls Dir Schritt2 antwortet,
ignorier ihn einfach. Schien mir dann doch etwas zu gemein.

wäre aber nützlich gewesen, weil er nicht bloß seine kranken Phantasien spazieren führt, sondern auch noch inhaltlich Nonsens plappert.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Guten Abend!

дружба!

Copy & paste … goooogle … aha, dä Blumepeder hät aus dem Namen der Posterin auf deren Herkunft geschlossen. Freundschaft.
Aber wie Kruzitürken kriegst du kyrillisch auf deiner Tastatur zustande, ohne für ein einziges Wort in der Systemsteuerung des PC herumzufuhrwerken?

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

ich hatte mir eine Word-Datei geöffnet und das Kyrillische mit „Einfügen-Symbole“ zusammengebastelt und dann in den Artikel umkopiert. Als ich fertig war, ist mir eingefallen, dass sich das viel leichter aus dem Google-Übersetzer hätte holen lassen. Da wars aber schon zu spät.

Schöne Grüße

D.B.

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nun, den gleichen fehler habe ich auch gemacht. einfach mal selbstständig machen :wink:

ich empfehle generell sich zuerst zu informieren, bzw. sich beraten zu lassen. es gibt genug möglichkeiten sich helfen zu lassen. es gibt gründungsinitiativen die sich z.b. auch um menschen kümmern die sich aus alg2 heraus selbstständig machen wollen. auch die ihk, bei der du jetzt pflichtmitglied bist bietet beratung (unbedingt nutzen, weil man nach zwei jahren beitragspflichtig wird)

zumal sich ja auch die frage stellt ob die kleinunternehmung das richtige modell ist. gut, im falle hostess werden es wahrscheinlich nicht so viele ausgaben werden. aber man kann hier auch eine menge geld sparen. z.b. wenn man gewerbe angemeldet hat u auf kleinu. verzichtet kann man seine ausgaben geltend machen. das heißt: 1000€ einnahmen, plus 19%mwst = 1190€, kaufts du dir z.b. kleidung für den job im wert von 300 € (mit mwst 357€)
so kannst du die 357€ abziehen. das heißt du musst letztendlich „nur“ für die restlichen 833€ steuern zahlen. also gut überlegen. kommen ausgaben auf mich zu, auf kleinunternehmer verzichten. auch wenn nicht, einfach mal kreativ werden. du willst ja wahrscheinlich nicht dein ganzes leben hostess sein?. vielleicht wärs ja auch gut zu wachsen. irgendwann mal soweit sein das man eigene mitarbeiter einstellen kann.

Servus,

Deine Überlegung gilt nur dann, wenn ein Unternehmer hauptsächlich oder ausschließlich für Unternehmer tätig ist (was hier vermutlich der Fall ist), und wenn der Aufwand, den die Option zur Regelbesteuerung mit sich bringt nicht größer ist als der Ertrag, der sich aus dem Vorsteuerabzug ergibt (was hier sehr wahrscheinlich nicht der Fall ist).

Übrigens: Es geht um Vorsteuerabzug, nicht um das „geltend machen von Ausgaben“: Das findet nicht bei der Berechnung der USt statt, sondern bei der Gewinnermittlung - ganz andere Baustelle.

Wenn du Gründer beraten möchtest, empfehle ich, das nur zu Themen zu tun, in denen Du selber sattelfest bist. Sonst verwirrt das mehr als es bringt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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