Hallo,
angenommen Person A bestellt ein Produkt online, bezahlt es und erhält Produkt und Rechnung. Da das Produkt aber gekauft wurde um es einer Person B gegen Zahlung des Kaufbetrages zur Nutzung zu überlassen, möchte nun Person B eine Rechnung vom Händler, die auf ihren Namen lautet.
- Wäre das rechtens?
- Muss der Händler dieser Bitte nachkommen?
Gruß
Jooge
PS: Sicherlich wäre es schlauer, Person B würde einfach selbst das Produkt kaufen oder Person A würde beim Kauf schon Person Bs Daten als Rechnungsadresse angeben…