Rechnung nachträglich umschreiben

Hallo,
angenommen Person A bestellt ein Produkt online, bezahlt es und erhält Produkt und Rechnung. Da das Produkt aber gekauft wurde um es einer Person B gegen Zahlung des Kaufbetrages zur Nutzung zu überlassen, möchte nun Person B eine Rechnung vom Händler, die auf ihren Namen lautet.

  • Wäre das rechtens?
  • Muss der Händler dieser Bitte nachkommen?
    Gruß
    Jooge

PS: Sicherlich wäre es schlauer, Person B würde einfach selbst das Produkt kaufen oder Person A würde beim Kauf schon Person Bs Daten als Rechnungsadresse angeben…

der händler hat keinerlei vertrag mit b. woher sollten sich also irgendwelche seltsamen ansprüche von b herleiten lassen?

Spricht denn was dagegen, wenn Person A einen erklärenden Beleg mit Bezug zur fraglichen Rechnung ausstellt und den Erhalt des kompletten Betrages quittiert? Erklärt werden kann ja dann auch, warum Person A eingekauft hat und nicht gleich Person B. Es kommt ja auch drauf an, wofür Person B den Beleg überhaupt benötigt.