ist ein MIETER verpflichtet Rechnungen über selbstverlegtes Laminat aufzubewahren?
Warum sollte er? Entweder muss der M beim Auszug das Laminat entfernen und ggf. gestellten Bodenbelag widerherstellen (Rückbaupflicht) oder er hofft, dass VM bzw. Nachmieter ihm ein Kaufangebot machen - was aber unabhängig der Anschaffungskosten ausfallen darf.
Etwas anderes wäre doch nur gegeben, wenn der M zum Ersatz verpflichtet wäre und sich der VM von gleicher Art, Güte und fachmännischer Arbeit überzeugen wollte oder hierüber Kostenübernahme zugesichert war, die er nach konkretem Aufwand leisten muss.
G imager761
Danke für die schnelle Antwort!