Hall,
es wurden bei einem Kunden 2 Aufträge abgewickelt. 1 ist bez.Der 2 ist noch nicht bez. und steht kurz vor dem Mahnbescheid, jetzt kommt der Kunde und sagt im Auftrag 1 ist etwas undicht, bebebe es dann zahle ich.Hat der Kund ein Rückhalterecht aus Auftrag 2 der mit Auftrag 1 nichts zu tun hat?
Schönen Gruß aus Düsseldorf der Rohrverleger
Hallo,
Hat der Kunde ein
Rückhalterecht aus Auftrag 2 der mit Auftrag 1 nichts zu tun
hat?
Nein. Separates Vertragsverhältnis, es gibt keine rechtliche Handhabe (auch wenn sie gerne versucht wird, die Aufrechnung). Kunde muss den üblichen Weg einer Mängelanzeige etc. für Auftrag 1 gehen.
Im Sinne einer gütlichen Einigung könnte man an Verhandlung denken.
Das muss der Handwerker unter Berücksichtigung gewisser Faktoren (Erfolg eines Mahnbescheids dauert ewig, Insolvenzrisiko oder andere Vermutungen, dass Kunde trotz Mängelbeseitigung aus Fall nicht zahlen kann/will, Verlust eines Kunden, Höhe der Forderungen und Bedeutung für Handwerker) selbst beurteilen und entscheiden.
Mit welcher Begründung beseitigt Handwerker den Mangel aus Auftrag 1 nicht?
Gruß
Der Franke