Ich verstehe deine Frage so, dass du wissen möchtest, ob das Fehlen einer korrekten Rechnung dabei helfen kann, den Anspruch abzuwehren.
Nein, kann es nicht. Wenn eine korrekte Rechnung nun da ist, muss nun auch bezahlt werden. Wenn es bislang keine Rechnung gab, könnte sich das allenfalls dahingehend auswirken, dass die Kosten des Rechtsstreits der obsiegende Kläger zu tragen hat.
Aber vielleicht sagt besser noch mal Anwalt oder Richter hier was dazu.
Ich verstehe deine Frage so, dass du wissen möchtest, ob das
Fehlen einer korrekten Rechnung dabei helfen kann, den
Anspruch abzuwehren.
Nein, kann es nicht. Wenn eine korrekte Rechnung nun da ist,
muss nun auch bezahlt werden. Wenn es bislang keine Rechnung
gab, könnte sich das allenfalls dahingehend auswirken, dass
die Kosten des Rechtsstreits der obsiegende Kläger zu tragen
hat.
Aber vielleicht sagt besser noch mal Anwalt oder Richter hier
was dazu.