Rechnung nicht gezahlt: Domain pfänden?

Hallo zusammen :smile:

Nehmen wir einmal an, Webdesigner A stellt für Kunden B ein Webdesign her. Im Nachhinein stellt sich heraus, das Kunde B mehrere Betrugsverfahren wegen Internet-Abzocke in der Vergangenheit „am Hals“ hatte. Kunde B bezahlt auch die Arbeit des Webdesigner A nicht.

Dem Kunden B gehören mind. 5 bei der DENIC registrierte Domains. Das Webdesign bezieht sich auf eine dieser fünf.

Frage:
Kann Webdesigner A es irgendwie gerichtlich durchsetzen, eine oder mehrere Domains pfänden zu lassen?

Grund: Webdesigner A erwägt die Pfändung und würde dies gerne als Druckmittel gegenüber dem einschlägig bekannten Kunden verwenden. Da es sich um deutsche Domains handelt, gilt hier auch deutsches Recht?

Danke für eure Antworten.

Gruß
Mario

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pfaendung-von…

Hallo!

Ich habe das auch schon mehrfach erwogen, bisher aber aufgrund des doch recht hohen Risikos immer sein gelassen (bzw. keinen Mandanten gehabt, der das Risiko tragen wollte - an Mut und Argumenten fehlt es mir da nicht…).

Grundsätzlich können Domains natürlich gepfändet werden, aber dann stellt sich die Frage, wie ein Gericht einen derart schweren Eingriff in die Rechte des Schuldners bewerten würde. In manchen Fällen ist es so, als würde man einem Bäcker das Transparent verhängen, bei anderen wiederum geht man direkt an die Existenzgrundlage ran, und da ist klar, dass die sich mit allen Kräften zur Wehr setzen.