Hallo zusammen 
Nehmen wir einmal an, Webdesigner A stellt für Kunden B ein Webdesign her. Im Nachhinein stellt sich heraus, das Kunde B mehrere Betrugsverfahren wegen Internet-Abzocke in der Vergangenheit „am Hals“ hatte. Kunde B bezahlt auch die Arbeit des Webdesigner A nicht.
Dem Kunden B gehören mind. 5 bei der DENIC registrierte Domains. Das Webdesign bezieht sich auf eine dieser fünf.
Frage:
Kann Webdesigner A es irgendwie gerichtlich durchsetzen, eine oder mehrere Domains pfänden zu lassen?
Grund: Webdesigner A erwägt die Pfändung und würde dies gerne als Druckmittel gegenüber dem einschlägig bekannten Kunden verwenden. Da es sich um deutsche Domains handelt, gilt hier auch deutsches Recht?
Danke für eure Antworten.
Gruß
Mario