Hallo zusammen,
mal angenommen Herr A erhält eine Rechnung, die er als ungerechtfertigt ansieht. Am liebsten würde er darauf überhaupt nicht antworten, denn er ist vom (eingeschnappten) Rechnungsersteller total angenervt.
Doch was passiert dann? Würde er die Rechnung durch Ausbleiben eines Widerspruchs womöglich sogar stillschweigend anerkennen?
Was, wenn als nächstes eine Mahnung in Haus flattert?
Könnte Herr A das Ganze einfach aussitzen? Wann sollte er spätestens reagieren bzw. widersprechen. Beim Mahnbescheid? Denn der kommt ja - wenn - vom Gericht, oder?
Gruß
Kirsten
Hallo Kirsten,
ja, beim Mahnbescheid sollte man spätestens widersprechen, denn tut man das nicht, kann der Gläubiger nach zwei Wochen die Vollstreckung beantragen.
Außerdem kann man ohne Begründung widersprechen.
Allerdings sollte man sich dann auch sicher sein, dass die Forderung ungerechtfertigt ist, da der Gläubiger nunmehr Klage einreichen kann.
Gruß!
Horst
Hallo Horst,
vielen Dank für deine Antwort.
Das bedeutet dann aber auch - bezogen auf meine eigentliche Frage (s. auch Titel des Beitrags) - dass ich die Rechnung nicht automatisch anerkenne, wenn ich ihr nicht ausdrücklich widerspreche…?
Gruß
Kirsten
Hallo,
Das bedeutet dann aber auch - bezogen auf meine eigentliche
Frage (s. auch Titel des Beitrags) - dass ich die Rechnung
nicht automatisch anerkenne, wenn ich ihr nicht ausdrücklich
widerspreche…?
Selbst wenn man die Rechnung bezahlt, bedeutet das noch nicht deren „automatische“ Anerkennung.
Gruß:
Manni
Na, das ist mal eine gewagte Aussage. Eine Zahlung ist z.B. im Verjährungsrecht eine Anerkennung. Man kann auch bei ursprünglich nicht geschlossenen Verträgen, die berechnet werden, aus der Zahlung u.U. folgern, dass nun ein Vertrag geschlossen sein soll.
Hallo,
wäre es unter diesen Umständen vielleicht doch ratsam, einen Zweizeiler an den Rechnungsersteller zu formulieren, mit dem man darauf hinweist, die Rechnung nicht zahlen zu werden, da sie jeglicher Grundlage entbehrt?!
Gruß
Kirsten
Na ja, sagen wir mal so: Schaden kann es nicht. Wahrscheinlich ist es aber auch nicht erforderlich.
Falls es jemanden interessiert: Herr A hat der Rechnung für die Sicherheit letztlich doch mit einem Zweizieler widersprochen. Die Antwortmail ließ nicht lange auf sich warten: Herr A wurde wüst beschimpft. Aus der Rückmeldung gin allerdings auch hervor, dass der Handwerker sehr wohl wusste, dass er keinen Rechtsanspruch auf Bezahlung dieser Rechnung hat. Wie weiter oben schon vermutet wurde, hat er es einfach mal probiert. 
Danke also noch einmal an alle, die sich an diesem Austausch beteiligt haben und viele Grüße
Kirsten