Rechnung nur gegen Aufpreis

Hi,

ist es legitim wenn eine Firma, z.B. Mobilfunkanbieter, auf die Bitte eine Rechnung zu schicken, antwortet, dass eine steuerlich relevante Rechnung nur gegen Aufpreis von beispielsweise 6 EUR möglich wäre - je Rechnung versteht sich.

Ciao,
Romana

ist es legitim wenn eine Firma, z.B. Mobilfunkanbieter, auf
die Bitte eine Rechnung zu schicken, antwortet, dass eine
steuerlich relevante Rechnung nur gegen Aufpreis von
beispielsweise 6 EUR möglich wäre - je Rechnung versteht sich.

Warum sollte das nicht legitim sein ? Die Firma hat doch dadurch einen Mehraufwand. Sie könnte auch von vorn herein die Grundgebühr um 6 € erhöhen und 6 € Rabatt einräumen, wenn man auf eine Rechnung verzichtet.

Hi

Bitte eine Rechnung zu schicken, antwortet, dass eine
steuerlich relevante Rechnung nur gegen Aufpreis von
beispielsweise 6 EUR möglich wäre - je Rechnung versteht sich.

Warum sollte das nicht legitim sein ?

Und wenn man keine Rechnung bekommt, braucht man auch nicht zahlen? ^^

MfG
Lilly

Warum sollte das nicht legitim sein ? Die Firma hat doch
dadurch einen Mehraufwand. Sie könnte auch von vorn herein die
Grundgebühr um 6 € erhöhen und 6 € Rabatt einräumen, wenn man
auf eine Rechnung verzichtet.

Es ist nicht legitim weil eine Rechnung eine unternehmerische Pflicht ist die das Gesetz vorschreibt und für die auch kein gesondertes Entgelt verlangt werden darf. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Eine elektronische Rechnung kann diese zwar ersetzen, erfordert aber eine digitale Signatur und die Zustimmung des Rechnungsempfängers.

Und wenn man keine Rechnung bekommt, braucht man auch nicht
zahlen?

Wenn überhaupt keine Rechnung gesandt wird kann der vermeintliche Rechnungsempfänger logischerweise auch nicht in Zahlungsverzug kommen. Dies sollte dem Versender dann aber spätestens nach der 1. Mahnung schriftlich mitgeteilt werden.

Gerade bei Mobilfunk-Anbietern …
… muss man aber meist eine Einzugsermächtigung unterschreiben, sonst bekommt man das Gerät seiner Begierde gar nicht! Und dann kann das Unternehmen den monatlichen Betrag abbuchen - auch ohne das Versenden einer Rechnung!

Es bleibt eine kaufmännische Ungeheuerlichkeit.

Gruß, Artefakt

Hallo,

Eine elektronische Rechnung kann diese zwar ersetzen,
erfordert aber eine digitale Signatur und die Zustimmung des
Rechnungsempfängers.

…und die wird man wohl bei Abschluss des Vertrags gleich mit unterschrieben haben, oder?
Gruß
loderunner

… muss man aber meist eine Einzugsermächtigung
unterschreiben, sonst bekommt man das Gerät seiner Begierde
gar nicht! Und dann kann das Unternehmen den monatlichen
Betrag abbuchen - auch ohne das Versenden einer Rechnung!

Eine Rechnung hat das Unternehmen immer vorher zu versenden, daran ändert auch eine Einzugsermächtigung nichts. Ich kann keine Rechnung einziehen, die es noch gar nicht gibt. Ansonsten laß die Lastschrift zurückgehen.

Hallo,

Eine elektronische Rechnung kann diese zwar ersetzen,
erfordert aber eine digitale Signatur und die Zustimmung des
Rechnungsempfängers.

…und die wird man wohl bei Abschluss des Vertrags gleich mit
unterschrieben haben, oder?

Das ist natürlich grundsätzlich möglich. Ich habe einer derartigen nachträglichen Vertragsänderung aber bereits in vier Fällen erfolgreich widersprochen. Zwei haben sofort eingelenkt, einer nach Prüfung der Rechtslage und der Dritte nach Anzeige beim örtlichen Finanzamt und Klageandrohung durch RA. Ich krieg meine Rechnungen bis heute noch alle auf Papier und kostenlos.