Rechnung oder Vertrag?

Hallo,
wenn man ausser Lehrtätigkeit (auf Honorarbasis) als Organisator (Projektarbeit) arbeitet, darf er für 2. Job eine Rechnung ausstellen? Mit beiden Jobs erreicht er nicht den Jahresumsatz von 17.500 €. Zählt es zum Scheinselbstständigkeit oder Selbstständigkeit? Muss die 2. Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden? Und wenn der 2. Job regelmässig (jährlich) wird?
Vielen Dank für die Antwort,
Gruss A.

Umsatzsteuer: Nein, da Kleinunternehmer.

Einkommensteuer: Ja. Alle Einkünfte (= Einnahmen minus Ausgaben)
sind in der Einkommensteuer-Erklärung anzugeben.

Gruß, R.H.G.

Hallo,

mag richtig sein aber keine der Fragen wurde angesprochen, geschweige denn beantwortet.

Rechnungen kann man immer stellen, muss man aber nicht.

Scheinselbstständigkeit ist ein Problem , wenn man nur für 1 Arbeitgeber schafft. Aber hier sind es doch schon 2, oder ? Ist auch kein Steuerproblem.

WEnn mans auf Dauer machen will, steuerlichen Erfassungsbogen abgeben. Kann man das nicht mit dem 1.Job zusammen fassen ?

Viel Glück

Barmer