Hallo,
wenn man ausser Lehrtätigkeit (auf Honorarbasis) als Organisator (Projektarbeit) arbeitet, darf er für 2. Job eine Rechnung ausstellen? Mit beiden Jobs erreicht er nicht den Jahresumsatz von 17.500 €. Zählt es zum Scheinselbstständigkeit oder Selbstständigkeit? Muss die 2. Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden? Und wenn der 2. Job regelmässig (jährlich) wird?
Vielen Dank für die Antwort,
Gruss A.
Umsatzsteuer: Nein, da Kleinunternehmer.
Einkommensteuer: Ja. Alle Einkünfte (= Einnahmen minus Ausgaben)
sind in der Einkommensteuer-Erklärung anzugeben.
Gruß, R.H.G.
Hallo,
mag richtig sein aber keine der Fragen wurde angesprochen, geschweige denn beantwortet.
Rechnungen kann man immer stellen, muss man aber nicht.
Scheinselbstständigkeit ist ein Problem , wenn man nur für 1 Arbeitgeber schafft. Aber hier sind es doch schon 2, oder ? Ist auch kein Steuerproblem.
WEnn mans auf Dauer machen will, steuerlichen Erfassungsbogen abgeben. Kann man das nicht mit dem 1.Job zusammen fassen ?
Viel Glück
Barmer