Hallo liebe Experten,
Hänschen fährt mit seinem Privat-PKW das Fritzchen von A nach B. Hänschen schreibt im Anschluss eine Rechnung in Höhe von 0,30 € je gefahrenen Kilometer. Hänschen macht das nicht gewerblich und hat auch keinen P-Schein u. ä.
Muss Hänschen diese Rechnung zwingend in seinem Lohnsteuerjahresausgleich (Hänschen arbeitet als Angestellter) als Einnahme erwähnen oder kann das eventuell weggelassen werden?
Danke vorab für hilfreiche Antworten