Rechnung ohne Gewerbeanmeldung?

Guten Tag,

und zwar folgende Situation:

Ein Künstler gestaltet eine Wand eines Hotels. Dies war eine einmalige Sache und es kam durch Zufall zu dem Auftrag. Es wurde vorher über keine feste Bezahlung gesprochen. Nach der Fertigstellung fordert das Hotel nun eine Rechnung für die geleistete Arbeit.

Darf dieser Künstler nun eine Rechnung ohne Mwst. angabe ausstellen oder worauf muss er achten? Hat er überhaupt das Recht eine Rechnung ohne angemeldetem Gewerbe zu erstellen? Wie muss diese Rechnung exakt aussehen? Es fließen sowohl Materialkosten und Arbeitskosten mit ein, müssen diese getrennt angegeben werden oder kann ein Pauschalbetrag verwendet werden.

Vielen Dank für eventuelle Hilfe.

MfG

Hallo,

ein Künstler ist kein Gewerbetreibender und muss demnach keine Gewerbeanmeldung machen.

Die Rechnung kann pauschal ausgestellt werden.

Die Rechnung sollte aber keine Umsatzsteuer enthalten, da der Künstler diese sonst an das Finanzamt abführen müsste.

Gruß
Lawrence

Die Rechnung sollte aber keine Umsatzsteuer enthalten, da der
Künstler diese sonst an das Finanzamt abführen müsste.

Und deshalb kann der Auftraggeber auch nicht an einer „Rechnung“ interessiert sein, es gibt ja nichts von der Vorsteuerrechnung abzusetzen.

Der „Künstler“ muss nur beim Finazamt als solcher registriert sein. Es gibt für ihn Grenzen, etwas ohne Mehrwertsteuerausweis zu machen.

Ein kleines Problem könnte sich noch in der Bilanz für den Auftraggeber ergeben, wenn man da nicht unter „besondere Ausgaben“ abbucht.

Schönen Gruß
Termid

Die Rechnung sollte aber keine Umsatzsteuer enthalten, da der
Künstler diese sonst an das Finanzamt abführen müsste.

Und deshalb kann der Auftraggeber auch nicht an einer
„Rechnung“ interessiert sein, es gibt ja nichts von der
Vorsteuerrechnung abzusetzen.

Auch ohne Vorsteuerabzug kann er die Kosten als Betriebsausgabe in der Gewinn-und-Verlustrechnung oder Bilanz ansetzen. Dafür braucht er eine Rechnung.

Der „Künstler“ muss nur beim Finazamt als solcher registriert
sein.

Wenn das ein einmalige Sache war, sollte es genügen, das am Jahresende in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Gruß,
Max

Hi,
Frage: wie ist man Künstler ohne gelegentliche Einnahmen?
Oder definiert sich ein Künstler als nichts?
Oder, also ein Privatmann der aus Spaß an der Freude normalerweise (bildende Kunst?) produziert?
In keinem Fall braucht er ein Gewerbe, dies ist so ziemlich das Gegenteil von Kunst, aber eine Rechnung sollte er schon ausstellen und versteuern.
OL

Hallo,

Künstler ist kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit.

Jeder, ob angemeldet oder nicht, darf eine Rechnung für seine Arbeit stellen.

Wenn es eine einmalige Einnahme ist, gibt man es bei der Steuererklärung an und gut is.

Ich meine, bei geringen Jahreseinnahmen kann man pauschale Rechnungen ohne gesonderte USt. ausschreiben. Bin mir aber nicht 100% sicher. Ein Anruf beim Finanzamt wird das klären.

Gruß Steffi

Lustiges Kontenraten
Servus,

Ein kleines Problem könnte sich noch in der Bilanz für den
Auftraggeber ergeben, wenn man da nicht unter „besondere
Ausgaben“ abbucht.

Ausgaben gibts bei bilanzierenden Unternehmen keine, das heißt in der GuV Aufwand. Und der steht nicht in der Bilanz, sondern in der GuV. Und einen besonderen Kontenrahmen für das Hotelgewerbe, in dem ein Konto „besondere Ausgaben“ enthalten wäre, gibts auch nicht.

Welcher Art sollten denn die Probleme sein? Man kann sich allenfalls darüber streiten, ob die Wandgestaltung als Kunstwerk unabhängig vom Gebäude aktiviert werden müsste. Aber auch in diesem Fall wird ein Nachweis (= Beleg) benötigt.

Schöne Grüße

MM