Servus,
einen
gibt es in der Geschichte keinen.
Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € ausmacht. Im ersten Jahr gilt ebenfalls die Grenze von 17.500 €.
Wenn die Tätigkeit in einem Jahr über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate ausgeübt wird, ist der erzielte Umsatz entsprechend umzurechnen. Beispiel: 6.000 € im Zeitraum Oktober bis Dezember entsprechen einem jährlichen Gesamtumsatz von 24.000 €.
Der Ausweis von Umsatzsteuer in einzelnen Fällen bedeutet noch keine Option zur Regelbesteuerung; diese USt ist dann als unberechtigt ausgewiesene USt ohne Vorsteuerabzug abzuführen.
Das Vorliegen einer Steuernummer hat keinen Einfluss auf die Kleinunternehmereigenschaft oder Regelbesteuerung. Die Option für Regelbesteuerung lässt sich nicht für einzelne Monate aussprechen, der Besteuerungszeitraum bei der USt ist das Kalenderjahr.
Wenn ein Unternehmer vorwiegend für andere Unternehmer tätig ist, ist es sinnvoll, von Anfang an auf die Kleinunternehmerbesteuerung zu verzichten, da sonst der Vorsteuerabzug für bezogene Leistungen verloren geht: Ein Kleinunternehmer, der für Unternehmer tätig ist, kauft zu teuer ein.
Schöne Grüße
MM