Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Hallo. Wie sieht es bei der Mehrwertsteuer aus, wenn ein Unternehmer sein Gewerbe frisch angemeldet hat, aber noch keine Steuernummer besitzt. Auch in der Kleinunternehmerregelung heisst es ja, dass keine Umsatzsteuer berechnet werden darf.

Würde in so einem Fall der Brutto- oder der Nettobetrag berechnet werden? Als Beispiel, es geht um eine Leistung für 1000 Euro ohne Umsatzsteuer. Wird die Rechnung über 1000 Euro oder über 1190 Euro ausgestellt?

1000€

Servus,

das hier:

Ist sehr, sehr allgemein und vage.

Der frischgebackene Unternehmer steht vor ganz konkreten Fragen:

(1) Wie hoch ist der voraussichtliche Umsatz im ersten Jahr?
(2) Was kommt heraus, wenn man diesen Umsatz auf den Wert eines Jahres mit zwölf Monaten umrechnet?
(3) Ist dieser umgerechnete Wert mehr oder weniger als 17.500 €?
(4) Wenn nein: Arbeitet der Unternehmer vorwiegend für andere Unternehmer oder vorwiegend für Endverbraucher?

Wenn diese Fragen konkret beantwortet sind, kann der frisch angemeldete Gewerbetreibende genau sagen, wie seine Rechnungen aussehen sollten.

Schöne Grüße

MM

der Umsatz ist bei ca. 30000 Euro im ersten Jahr und in den Folgejahren steigend. Der Unternehmer macht Geschäfte mit anderen Unternehmen. Und bei den restlichen Rechnungen hat der Unternehmer, nachdem die Steuer-Nr dagewesen ist, die Umsatzsteuer ausgewiesen.

Gelernt habe ich es mal so, dass ein Unternehmer, der die Kleinstunernehmerregelung für sich beansprucht, keine Umsatzsteuer ausweisen darf. Durch das Ausweisen der Umsatzsteuer auf späteren Rechnungen im selben Jahr, hat er dadurch auf diese Regelung verzichtet. Oder habe ich das falsch in Erinnerung? Was würde mit der ersten Rechnung ohne Umsatzsteuer passieren?

Servus,

einen

gibt es in der Geschichte keinen.

Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € ausmacht. Im ersten Jahr gilt ebenfalls die Grenze von 17.500 €.

Wenn die Tätigkeit in einem Jahr über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate ausgeübt wird, ist der erzielte Umsatz entsprechend umzurechnen. Beispiel: 6.000 € im Zeitraum Oktober bis Dezember entsprechen einem jährlichen Gesamtumsatz von 24.000 €.

Der Ausweis von Umsatzsteuer in einzelnen Fällen bedeutet noch keine Option zur Regelbesteuerung; diese USt ist dann als unberechtigt ausgewiesene USt ohne Vorsteuerabzug abzuführen.

Das Vorliegen einer Steuernummer hat keinen Einfluss auf die Kleinunternehmereigenschaft oder Regelbesteuerung. Die Option für Regelbesteuerung lässt sich nicht für einzelne Monate aussprechen, der Besteuerungszeitraum bei der USt ist das Kalenderjahr.

Wenn ein Unternehmer vorwiegend für andere Unternehmer tätig ist, ist es sinnvoll, von Anfang an auf die Kleinunternehmerbesteuerung zu verzichten, da sonst der Vorsteuerabzug für bezogene Leistungen verloren geht: Ein Kleinunternehmer, der für Unternehmer tätig ist, kauft zu teuer ein.

Schöne Grüße

MM

das würde auch bedeuten, wenn man einen Vorsteuerabzug machen möchte, kann man die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen. Wenn in dem Beispiel nur der Netto-Betrag ohne Steuer berechnet wurde, muss der Unternehmer die darauf fällige Steuer bezahlen. Habe ich das so richtig verstanden?

Ja, korrekt.

Ein Kleinunternehmer führt keine USt ab, daher ist es für ihn ganz gleichgültig, wie viel Vorsteuer er an andere Unternehmer bezahlt hat.

Erstmal ja. Wenn der Auftraggeber/Leistungsempfänger einverstanden ist (zwingen kann man ihn nicht), gibt es allerdings auch die Möglichkeit, die Rechnung über z.B. 2.000 € ohne USt zu stornieren und durch eine Rechnung über 2.000 € plus 380 € USt = 2.380 € zu ersetzen und dann eben nur die 380 € abzüglich Vorsteuer ans Finanzamt zu zahlen. Für den Leistungsempfänger ist das grosso modo gehupft wie gesprungen, allerdings hat er eben den Unmus mit der nachträglichen Änderung. Muss man reden mit die Lajt.

Schöne Grüße

MM