Rechnung ohne Umsatzsteuer

Hallo,

ich habe ein Event organisiert und habe nun ein Problem bei der Abrechnung. Ich selbst bin mit meinem Gewerbe umsatzsteuerpflichtig. Die DJs, die mir nun Rechnungen schreiben sind jedoch Kleinunternehmer (nicht umsatzsteuerpfichtig) und weisen auf ihren Rechnungen keine USt. aus.

Ich habe nun bereits gelesen, dass ich die Rechnungen zwar ansetzen kann, um meinen Gewinn zu verringern - die Vorsteuer kann ich jedoch nicht verrechnen (da ja keine angezeigt wurde).

Wie genau gebe ich das jetzt beim Finanzamt an? Vielleicht dazu ein fiktives Rechenbeispiel:

Ich habe einen Gewinn von 1000 netto --> 1190 Brutto.
Der DJ möchte 100 haben (ohne die Möglichkeit des Ausweisens der USt.)

  1. Ziehe ich jetzt einfach die 100 von meinem Brutto 1190 ab --> 1090 und berechne hiervon mein netto und die abzuführende Ust. neu? --> 916 + 174 Ust.

oder

2)Ich ziehe die 100 von meinem netto 1000 ab. --> 900 und berechne darauf die abzuführende USt. neu.
–> 900 + 171 Ust. = 1071 --> ergibt in Summe jedoch nur 1171, somit hab ich ja 19 über…

oder

3)Ich ziehe die 100 von meinem netto 1000 ab. --> 900 und nehme die ursrüngliche Summe für die abzuführende USt. i.H.v. 190. --> ergibt in Summe dann 1190. Aber dann stimmt ja das Verhältnis zwischen Berechnungsgrundlage und abzuführender USt. nicht mehr.

Je mehr ich drüber nachdenke, umso verwirrter bin ich.

Bitte um eure Hilfestellung!

Hallo,

Im Prinzip ist Antwortschreiben die, die der Lösung am nächsten kommt.

Es geht also um zweierlei Fragen:

A. Wie hoch ist ein Gewinn nach der Rechnung des Kleinunternehmers ohne Umsatzsteuer?
B. Wie hoch ist die Umsatzsteuer nach der Rechnung des Kleinunternehmers ohne Umsatzsteuer?

zu A.) Dein Gewinn kalkuliert du netto, auch im Fall der Rechnung des Kleinunternehmers. Also: 1000 EUR abzüglich 100 € ist gleich 900 € Gewinn.

zu B) die zu zahlende Umsatzsteuer ändert sich nicht, da die Rechnung des Kleinunternehmers keine Umsatzsteuer und somit für dich abzugsfähige Vorsteuer enthält. Daher bleibt der Betrag ans Finanzamt mit 190 € gleich.

Hier haben wir übrigens das aktuelle Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung zum Download bereitgestellt:

http://www.gruenderlexikon.de/blog/2010/04/23/formul…

Weitere interessante Artikel zum Thema Umsatzsteuer findet man in unseren Artikeln unter:

http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/03/15/wann-m…

Ich hoffe, das war zumindest eine kleine Hilfe.

Sorry, da kann ich leider nicht weiter helfen…

Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Links!

oh man,

was willst du denn jetzt eigentlich wissen??

also: die 190 euro umsatzsteuer deines beispieles gehören dem finanzamt. bleiben dir also netto 1000.
abzüglich deiner kosten für den dj blieben also 900 euro gewinn.

du solltest dich mal dringenst schlau machen. das sollte aber schon vor einer gewerbeanmeldung erfolgen.

mfg

jan schaarschmidt

kurz gesagt:

Bei der Einkommensteuer den RG-Betrag als Betriebsausgabe abziehen.

umsatzsteuerlich ist der Vorgang für sie GARNICHTS. Weder in der Voranmeldung, noch in der Jahreserklärung zu erwähnen.

Die Rechnung, die SIE stellen muss natürlich mit USt lauten. Die Rechnung der DJs ohne. Inwiefern Sie sich mit den DJ auf eine Gewinnbeteiligung geeinigt haben kommt auf den Einzelfall an.

Beispiel:

Sie haben 1190 Euro eingenommen. Da der Betrag brutto ist----> 1000 netto plus 190 Steuer.

In der Voranmeldung schreiben Sie also 1000 Euro Nettoumsatz zur Kennzahl 81. Fertig.

Sie dürfen NICHT die Kosten der DJs vom Nettoumsatz abrechnen. SIE haben den Umsatz erzielt. Das sind getrennte Rechtsgeschäfte. Einmal die Vereinbarung „du legst Platten auf“ und einmal „du, Musikfreund, zahlst dafür“. Sie sind ja der Ansprechpartner für den Fall das was schiefgegangen wäre.

Ich hoffe ich konnte helfen. Falls ich was falsch verstanden habe: Einfach nochmal schreiben.

Hallo,

ich glaube, Du vergleichst Birnen mit Äpfeln.
Wie kannst du einen „Bruttogewinn“ haben?

Versuchen wir es anderes. Ich mache dir ein logisches Beispiel:

Du hast Einnahmen in Höhe von netto 1.000 Euro zzgl.
USt 190 Euro.
Ausgabe: DJ 100 Euro (Kleinunternehmer)

Deine Umsatzsteuererklärung (oder Voranmeldung) muß nun folgendermaßen aussehen:

Umsatz zu 19 % = 1.000 Euro macht USt 190 Euro
Vorsteuerabzug = 0 Euro
Zahllast (an das Finanzamt zu zahlen): 190 Euro.

Deine Einkommensteuergewinnermittlung sieht dann so aus:

Einnahmen 1.000 Euro
USt 190 Euro
= Bruttoeinnahmen 1.190 Euro
abzgl. Ausgaben:
DJ 100 Euro
USt ans Finanz. 190 Euro
Gesamtausgaben 290 Euro

= Gewinn 900 Euro

Wenn Du Rechnungen von Kleinunternehmern kriegst, dann steckt da keine Vorsteuer drin und du darfst bei der Umsatzsteuer auch nix mit deinen Einnahmen verrechnen, weil so würdest du ja deine Umsatzsteuer doch mindern, also doch Vorsteuer geltend machen. Und das geht ja gerade nicht.
Wäre dein DJ kein Kleinunternehmer, dann würde er auch nicht 100 Euro von dir verlangen, sondern würde 119 Euro haben wollen. Schließlich will er ja, dass ihm 100 Euro verbleiben. Die 19 Euro führt er ja auch ans Finanzamt ab. Und die würdest du dir wieder als Vorsteuer holen. Die Umsatzsteuer soll also unter Unternehmern neutral sein. Der eine zahlt und der andere kriegt es erstattet. Wenn Dein DJ nun aber Kleinunternehmer ist, dann zahlt er keine Umsatzsteuer ans Finanzamt und dann kannst du auch keine erstattet kriegen, weil sonst wärst du gesponsered vom Finanzamt, grins.

Ich hoffe, es ist nun klarer geworden.

Viele Grüße, Moni

Der Begriff heißt:

Gewinn Vor-Steuer

Hallo, da habe ich leider keine Ahnung. Gruß Anne

ich habe ein Event organisiert und habe nun ein Problem bei
der Abrechnung. Ich selbst bin mit meinem Gewerbe
umsatzsteuerpflichtig. Die DJs, die mir nun Rechnungen
schreiben sind jedoch Kleinunternehmer (nicht
umsatzsteuerpfichtig) und weisen auf ihren Rechnungen keine
USt. aus.

Ich habe nun bereits gelesen, dass ich die Rechnungen zwar
ansetzen kann, um meinen Gewinn zu verringern - die Vorsteuer
kann ich jedoch nicht verrechnen (da ja keine angezeigt
wurde).

Wie genau gebe ich das jetzt beim Finanzamt an? Vielleicht
dazu ein fiktives Rechenbeispiel:

Ich habe einen Gewinn von 1000 netto --> 1190 Brutto.
Der DJ möchte 100 haben (ohne die Möglichkeit des Ausweisens
der USt.)

  1. Ziehe ich jetzt einfach die 100 von meinem Brutto 1190 ab
    –> 1090 und berechne hiervon mein netto und die abzuführende
    Ust. neu? --> 916 + 174 Ust.

oder

2)Ich ziehe die 100 von meinem netto 1000 ab. --> 900 und
berechne darauf die abzuführende USt. neu.
–> 900 + 171 Ust. = 1071 --> ergibt in Summe jedoch nur 1171,
somit hab ich ja 19 über…

oder

3)Ich ziehe die 100 von meinem netto 1000 ab. --> 900 und
nehme die ursrüngliche Summe für die abzuführende USt. i.H.v.
190. --> ergibt in Summe dann 1190. Aber dann stimmt ja das
Verhältnis zwischen Berechnungsgrundlage und abzuführender
USt. nicht mehr.

Je mehr ich drüber nachdenke, umso verwirrter bin ich.

Bitte um eure Hilfestellung!