Hallo,
ich habe ein Event organisiert und habe nun ein Problem bei der Abrechnung. Ich selbst bin mit meinem Gewerbe umsatzsteuerpflichtig. Die DJs, die mir nun Rechnungen schreiben sind jedoch Kleinunternehmer (nicht umsatzsteuerpfichtig) und weisen auf ihren Rechnungen keine USt. aus.
Ich habe nun bereits gelesen, dass ich die Rechnungen zwar ansetzen kann, um meinen Gewinn zu verringern - die Vorsteuer kann ich jedoch nicht verrechnen (da ja keine angezeigt wurde).
Wie genau gebe ich das jetzt beim Finanzamt an? Vielleicht dazu ein fiktives Rechenbeispiel:
Ich habe einen Gewinn von 1000 netto --> 1190 Brutto.
Der DJ möchte 100 haben (ohne die Möglichkeit des Ausweisens der USt.)
- Ziehe ich jetzt einfach die 100 von meinem Brutto 1190 ab --> 1090 und berechne hiervon mein netto und die abzuführende Ust. neu? --> 916 + 174 Ust.
oder
2)Ich ziehe die 100 von meinem netto 1000 ab. --> 900 und berechne darauf die abzuführende USt. neu.
–> 900 + 171 Ust. = 1071 --> ergibt in Summe jedoch nur 1171, somit hab ich ja 19 über…
oder
3)Ich ziehe die 100 von meinem netto 1000 ab. --> 900 und nehme die ursrüngliche Summe für die abzuführende USt. i.H.v. 190. --> ergibt in Summe dann 1190. Aber dann stimmt ja das Verhältnis zwischen Berechnungsgrundlage und abzuführender USt. nicht mehr.
Je mehr ich drüber nachdenke, umso verwirrter bin ich.
Bitte um eure Hilfestellung!