Rechnung ohne Vertrag bei Rufnummernportierung

Hallo,

angenommen, jemand hat einen Prepaid-Vertrag mit Mobilfunkanbeiter T und kündigt diesen. Jetzt schließt er einen Vertrag mit Mobilfunkanbieter A ab und beantragt bei A die Rufnummerportierung seiner alten Nummer von Anbieter T.

Weiter wird angenommen, der neue Mobilfunkanbeiter verlangt einen Betrag x für die Portierung. Anschließend schreibt allerdings auch den Anbieter T eine Rechnung über einen Betrag xx (ohne das im alten, gekündigten Vertrag ein solcher Betrag für eine Nummernportierung genannt wäre). Wäre so etwas zulässig?

Schließlich hätte der Kunde zu dem Zeitpunkt ja keinen Vertrag mehr mit T. Und die Portierung wäre ja bei A beauftragt worden. Welche Gesetztesgrundlage gilt für die Rufnummernportierung? Könnte der Kunde erfolgreich die Zahlung des geforderten Betrags an T verweigern?

Vielen Dank für alle Antworten,
Klaus

Hallo,

Weiter wird angenommen, der neue Mobilfunkanbeiter verlangt
einen Betrag x für die Portierung.

DAS ist eher das ungewöhnliche an diesem Fall.

allerdings auch den Anbieter T eine Rechnung über einen Betrag
xx (ohne das im alten, gekündigten Vertrag ein solcher Betrag
für eine Nummernportierung genannt wäre).

Das glaube ich kaum. Über die genaue Rechtsgrundlage wird Dich T
aber auf Nachfrage sicher aufklären können.

Schließlich hätte der Kunde zu dem Zeitpunkt ja keinen Vertrag
mehr mit T. Und die Portierung wäre ja bei A beauftragt

Nein, die Portierung wird bei T beauftragt. T erbringt ja auch die eigentliche Leistung. Wenn Du Dir das ganze kleingedruckte, was
Du unterschrieben (oder wohl eher: ungelesen weggeklickt) hast,
würdest Du dort mich Sicherheit einen Satz finden, der in etwa lautet:

„Ich beauftrage A _in meinem Namen_ alles erforderliche zu veranlassen, um den Vertrag bei T zu kündigen und meine alte Rufnummer zu übertragen“.

Welche Gesetztesgrundlage gilt für die
Rufnummernportierung?

Das weiss ich auch nicht. Ich erinnere mich aber, dass
die Bundesnetzagentur da irgendwelche Höchstgrenzen festgelegt hat.
Es wird also irgendwo in dem Wirrwarr telekommunikationsrechtlicher Vorschriften eine Rechtsgrundlage geben. Einfach mal googeln.

Gruß, Trobi

Hallo,

Weiter wird angenommen, der neue Mobilfunkanbeiter verlangt
einen Betrag x für die Portierung.

DAS ist eher das ungewöhnliche an diesem Fall.

Das es ungewöhnlich ist mag ja sein. Es ist aber nicht ausgeschlossen. Außerdem kann x ja auch 0 sein :wink:

allerdings auch den Anbieter T eine Rechnung über einen Betrag
xx (ohne das im alten, gekündigten Vertrag ein solcher Betrag
für eine Nummernportierung genannt wäre).

Das glaube ich kaum. Über die genaue Rechtsgrundlage wird Dich
T aber auf Nachfrage sicher aufklären können.

Auch wenn du es nicht glaubst, es ist so. Und nicht nur in meinem fiktiven Beispiel sondern auch in ähnlichen realen Fällen Usus!

Schließlich hätte der Kunde zu dem Zeitpunkt ja keinen Vertrag
mehr mit T. Und die Portierung wäre ja bei A beauftragt

Nein, die Portierung wird bei T beauftragt. T erbringt ja auch
die eigentliche Leistung. Wenn Du Dir das ganze
kleingedruckte, was
Du unterschrieben (oder wohl eher: ungelesen weggeklickt)
hast, würdest Du dort mich Sicherheit einen Satz finden, der in etwa
lautet:

„Ich beauftrage A _in meinem Namen_ alles erforderliche zu
veranlassen, um den Vertrag bei T zu kündigen und meine alte
Rufnummer zu übertragen“.

a) lese ich grundsätzlich alles kleingedruckte und alle AGBs,
b) lässt sich ein solcher Satz eben nirgends finden. Der Auftrag zur Portierung ging definitiv an A. Es wurde nur ein Hinweis gegeben, dass der alte Anbieter evtl. eine Gebühr verlangt. In den AGBs von T stand davon allerdings nichts.

Welche Gesetztesgrundlage gilt für die
Rufnummernportierung?

Das weiss ich auch nicht. Ich erinnere mich aber, dass
die Bundesnetzagentur da irgendwelche Höchstgrenzen festgelegt
hat.

Richtig, die liegen wohl bei € 30,72.

Grüße,
Klaus