Rechnung ohne Währung

Hallo,

folgender Sachverhalt. Eine Firma X stellt eine Rechnung an eine Firma Y über den Betrag 1000. Allerdings ist keine Währung angegeben.

Woher weiß der Schuldner nun welchen Betrag er anweisen muss? Es ist heutzutage ja keine Seltenheit dass auch Deutsche Firmen z.B. Rechnungen in USD / GBP / EUR etc ausstellen. Nach §14 UStG ist die Angabe der Währung aber auch nicht notwendig. Was wenn der Schuldner nun statt 300 EUR 300 USD überweist, was ja weniger ist? Wie würde so etwas vor Gericht ausgehen. Wer hätte hier Schuld?

Danke und Gruß
Stefan

es geht doch wohl um eine deutsche Firma, die eine deutsche Re an einen Deztschen stellt?

E.

es geht doch wohl um eine deutsche Firma, die eine deutsche Re
an einen Deztschen stellt?

E.

irrelevant da dies überhaupt nichts zur Sache tut. Aus eigener Erfahrung weiß ich das deutsche Spediteure, die Sachen aus Übersee importieren z.b. gerne mal in USD berechnen

Du kannst dir verschiedenste Konstellationen denken

z.b.

  • Firma in EU (z.B. England) verkauft an Deutsche Firma --> Rechnung keine Angabe zur Währung --> Folgerung?

  • Firma in DE verkauft etwas an Firma in DE --> Keine Angabe der Währung --> Folgerung?

  • Firmain England verkauft etwas an Firma in England --> Keine Angabe der Währung --> Folgerung?

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man auf Grund des Landes eben schon lange nicht mehr auf die Währung schließen kann, wie z.b. das genannte Beispiel mit den Spediteuren

Internet Carrier berechnen teilweise auch in USD, obwohl Firma eine Deutsche GmbH ist

Ich hab Englische Firmen gesehen die ihre Leistung in EUR abrechnen, sowohl an Englische wie auch an Deutsche Firmen.

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Hallo,

Nach §14 UStG ist die Angabe der Währung aber auch nicht notwendig.

Dort steht Entgelt, das kann irgendwas sein (für die Vorsteuer ist es aber die Bewertung sicher interessant, was man macht, wenn man 100 Kamele Nettobetrag und 19 Kamele Mehrwertsteuer schreibt). Wenn es nicht näher spezifiziert ist, halte ich die Rechnung für nicht korrekt nach §14UStG. Allenfalls könnte man noch die AGB oder ähnliches bemühen, ob im Zweifel Euro (bzw. das jeweilige gesetzliche Zahlungsmittel) gemeint sind.

Cu Rene
IANAL

Allenfalls könnte man
noch die AGB oder ähnliches bemühen

Warum die AGB? Vor der Rechnung muß es ja irgendwann mal zwei übereinstimmende Willenserklärungen (also einen Vertrag) gegeben haben, in denen der Preis geklärt wurde. Welche Summe zu bezahlen ist, ergibt sich aus dem Vertrag - wenn die Rechnung unvollständig oder fehlerhaft ist, kann man sicher auf einer Korrektur bestehen, aber sie ändert mE ja nichts an den Verpflichtungen der Vertragspartner.

Sollte es dagegen beim Vertragsabschluß zu einem Mißverständnis gekommen sein, dann geht es bei der folgenden Auseinandersetzung mE um den Vertrag, nicht um die Rechnung.

Aber: IANAL.

Gruß,
Max

Hallo,

vielleicht kann man Nachfragen in welcher Währung sie den Betrag gerne hätten?

Gruss
R

Hallo,

es geht doch wohl um eine deutsche Firma, die eine deutsche Re
an einen Deztschen stellt?

E.

irrelevant da dies überhaupt nichts zur Sache tut.

Selbstverständlich tut das was zur Sache. Fliesenleger Dombrowski stellt Frau Paschulke eine Rechnung über 1.000,00 - da spricht schon sehr viel dafür, dass da keine USD gemeint sind.

Entscheidend ist, was vereinbart ist. Denn ist ist ja grundlage eines jeden Vertrages, das man sich vorher über die Gegenleistung verständigt hat. Haben sich die Parteien auf eine Preis von 1.000,00 € geeinigt und zahlt der andere auf die Rechnung über „1.000“ an den anderen 1.000,00 US Dollar ist halt noch was offen.

Grüße,

Florian.

Hallo,

Eine Firma X stellt eine Rechnung an
eine Firma Y über den Betrag 1000. Allerdings ist keine
Währung angegeben.

Erst einmal kommt es nicht auf die Rechnung an, sondern auf den Vertrag, den die beiden Unternehmen geschlossen haben.

Wenn auch dort von der Währung keine Rede war: wenn beide Firmen ihren Sitz in Deutschland haben und auch die Leistung in Deutschland erbracht wurde, dürfte es als stillschweigend vereinbart gelten, dass in Euro gezahlt wird.

Ich denk mal an den Kauf eines Autos:
A: „Wieviel soll er kosten?“
B: „5000“
A: „OK“

Kann A jetzt 5000 kg Gold verlangen?
Kann B jetzt 5000 Kieselsteine zahlen?

Kniffliger wird es sicherlich, wenn ein Unternehmen den Sitz ausserhalb der EU-Währungszone hat und der Wechselkurs nicht vollkommen absurd ist.

Wenn der Kurs 1:20 ist, dürfte für beide Seiten klar sein, welche Währung gemeint ist. Wenn es 1:1,15 ist, sieht es schon schlechter aus.

Woher weiß der Schuldner nun welchen Betrag er anweisen muss?
Es ist heutzutage ja keine Seltenheit dass auch Deutsche
Firmen z.B. Rechnungen in USD / GBP / EUR etc ausstellen. Nach
§14 UStG ist die Angabe der Währung aber auch nicht notwendig.
Was wenn der Schuldner nun statt 300 EUR 300 USD überweist,
was ja weniger ist? Wie würde so etwas vor Gericht ausgehen.
Wer hätte hier Schuld?

Von Schuld kann man wohl nicht sprechen.

Ich denke, vor Gericht würde man versuchen, zu klären, was bei Vertragsabschluss gemeint war.
Wenn es irgendwo Preislisten gibt, in denen 300 Euro steht und die auch dem Schuldner bekannt sind, wäre das schon ein Anhaltspunkt.

Die Sache kommt sicher auf alle nähreren Umstände an.

Es wird sicher auch gefragt, ob die Unternehmen schon Geschäfte abgeschlossen haben. Sind die dann immer in Euro gelaufen, kann nun wohl kaum eine Seite mit US$ zahlen.

Viele Grüße

Holygrail