Hallo,
Eine Firma X stellt eine Rechnung an
eine Firma Y über den Betrag 1000. Allerdings ist keine
Währung angegeben.
Erst einmal kommt es nicht auf die Rechnung an, sondern auf den Vertrag, den die beiden Unternehmen geschlossen haben.
Wenn auch dort von der Währung keine Rede war: wenn beide Firmen ihren Sitz in Deutschland haben und auch die Leistung in Deutschland erbracht wurde, dürfte es als stillschweigend vereinbart gelten, dass in Euro gezahlt wird.
Ich denk mal an den Kauf eines Autos:
A: „Wieviel soll er kosten?“
B: „5000“
A: „OK“
Kann A jetzt 5000 kg Gold verlangen?
Kann B jetzt 5000 Kieselsteine zahlen?
Kniffliger wird es sicherlich, wenn ein Unternehmen den Sitz ausserhalb der EU-Währungszone hat und der Wechselkurs nicht vollkommen absurd ist.
Wenn der Kurs 1:20 ist, dürfte für beide Seiten klar sein, welche Währung gemeint ist. Wenn es 1:1,15 ist, sieht es schon schlechter aus.
Woher weiß der Schuldner nun welchen Betrag er anweisen muss?
Es ist heutzutage ja keine Seltenheit dass auch Deutsche
Firmen z.B. Rechnungen in USD / GBP / EUR etc ausstellen. Nach
§14 UStG ist die Angabe der Währung aber auch nicht notwendig.
Was wenn der Schuldner nun statt 300 EUR 300 USD überweist,
was ja weniger ist? Wie würde so etwas vor Gericht ausgehen.
Wer hätte hier Schuld?
Von Schuld kann man wohl nicht sprechen.
Ich denke, vor Gericht würde man versuchen, zu klären, was bei Vertragsabschluss gemeint war.
Wenn es irgendwo Preislisten gibt, in denen 300 Euro steht und die auch dem Schuldner bekannt sind, wäre das schon ein Anhaltspunkt.
Die Sache kommt sicher auf alle nähreren Umstände an.
Es wird sicher auch gefragt, ob die Unternehmen schon Geschäfte abgeschlossen haben. Sind die dann immer in Euro gelaufen, kann nun wohl kaum eine Seite mit US$ zahlen.
Viele Grüße
Holygrail