Rechnung ohne wirkliche Dienstleistung

Hallo Zusammen,

ich habe mir vor ein paar Wochen einen Bewerbungscouch gesucht, Anfang Vorgespräch am Telefon und ich hatte einen sehr guten Eindruck. Dann bekam ich einen Termin zwei Wochen später, dann wurde dieser Termin wegen Krankheit verschoben um nochmal 1,5 Wochen, wobei ich dann aber auch mitteilte, das es eilig ist.
Dann gab es ein Gespräch das zwei Stunden gedauert hat, wobei die Dame herausfinden wollte was ihr noch fehlt für einen Lebenslauf, Anschreiben und auch Stellen zu recherchieren.
Es gab keinen schriftlichen Vertrag, weil sie den noch nicht fertig hatte, ich habe Sie dann mehrmals im Gespräch darauf hingewiesen das es dringend ist und mir wurde versprochen das ich genau eine Woche später meine Unterlagen hätte.
Leider bekam ich da ein Schreiben, das sie anstatt Mittwochs erst Freitags auf mich zukäme (das heißt für mich das ich dann meine Unterlagen immer noch nicht habe), da hatte ich echt keine Lust mehr , und habe ihr geschrieben, das ich bis dahin meine Unterlagen selbst zusammen hätte und ich davon absehen würde mit ihr weiterzuarbeiten, da sie sehr unzuverlässig wäre und sich das ganze schon länger wie vier Wochen hinzieht ohne das irgendwelche Ergebnisse zustande kommen.

Aber anstatt sich zu entschuldigen, schreibt die mir eine Rechnung über zwei Stunden die aber sage und schreibe in zwei Tagen fertig war ???
Ich habe jetzt allerdings Garnichts, außer selbst einen großen Zeitverlust.
Muss ich das jetzt dann zahlen, wenn Sie sich nicht an unsere Vereinbarung gehalten hat und wenn ja, kann ich verlangen das ich eine Art Protokoll oder eine Auswertung bekommen kann.
Denn so sehe ich keine Leistung für mein Geld

Es wäre super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, denn ich weiß nicht ob das eine Masche der Dame ist und es anderen auch noch so geht.

Vielen Dank schon mal

Ich denke da kannst du nichts gegen tun. Die zwei Stunden hast du in Anspruch genommen und dann von einer weiteren Zusammenarbeit abgesehen, demnach kann sie dir auch die zwei Stunden in Rechnung stellen. Da es auch keinen Vertrag gibt wo steht, dass sie dir die Unterlagen binnen X Tagen zukommen lassen muss, kannst du denke ich nichts dagegen machen. Wenn du dir ganz sicher sein willst, rede mit einem Anwalt.

Hallo,

ja kam mir auch so vor wie ein Couchtisch, aber mir wurde auch eine Leistung versprochen und die
sollten mir dann aber auch zustehen oder nicht? und nicht nur bezahlen.

du bist doch derjenige, der den auftrag abbrechen will, bevor er fertig ist. vielleicht solltest du dich langsam mal entscheiden - fertig machen lassen oder nicht. bisherige aufwendungen bezahlen oder das ganze.
nur ein wenig oder gar nichts bezahlen und das ganze haben wollen funktioniert wohl kaum, das kannst du dir doch wohl selber denken.

Also die Dame vertröstet mich ja schon länger, kann denn jeder hingehen dir eine Dienstleistung anbieten und
Sie dann irgendwann mal fertig machen? Also ich werde ja als Auftrageber auch noch irgendwelche Rechte haben.
Das hat sich über 4 Wochen gezogen und versprochen wurde mir aber was anderes.

So sehe ich das auch. 2 Std. wirst Du bezahlen müssen. Ich würde allerdings das angesetzte Stundenhonorar der Dame minimieren (wegen Nutzlosigkeit der Erstberatung). Bei seriösen Anbietern ist die Erstberatung häufig kostenlos. „Couch“ ist kein reglementierter Beruf.
In Deinem Fall würde ich Mindestlohn überweisen und damit basta. Wenn Ihr das nicht passt, kann sie immer noch tätig werden. Viel Glück.

Wenn du glaubhaft machen kannst, besser noch nachweisen kannst, daß von beiden Seiten ein schriftlicher Vertrag gewünscht war, würde ich es darauf ankommen lassen, nicht zu zahlen.
Die Beraterin (Coach, nicht Couch) hat deiner Schilderung nach ausreichend Zeit gehabt, einen schriftlichen Vertrag vorzulegen, was aber nicht erfolgt ist. Also kam auch kein Vertrag zustande.

Reagiere nicht auf Mahnschreiben. Solltest du einen Mahnbescheid erhalten, geh damit sofort zu einem Anwalt.
Zivilgerichte wissen, daß seriöse Berater nur auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags tätig werden.

scope

super das ist eine gute Idee, da werde ich mich schlau machen, denn der Stundenlohn ist schon ganz schön heftig.
Vielen Dank für den Tipp :smile:

Hallo Scope,
den Vertrag hat sie ja bis heute auch noch nicht hinbekommen, war alles mündlich vereinbart.
Man ich ärgere mich jetzt echt dass ich nicht vorher schon einen Rückzug gemacht habe.
Dann schau ich mal wie ich mit der Dame hinkomme, aber vielen Dank für deinen Tipp :smile:

blödsinn. seit wann ist der mindestlohn das, was den kosten entspricht?

die rechnung liegt auf dem tisch. niemand weiß, was passiert, wenn der fragesteller sie nicht oder nur teilweise bezahlt. aber ist dir ja egal, du musst die folgen ja nicht ausbaden.

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Ich würde nichts zahlen! Was soll sie machen, dich verklagen? Dann muss sie nachweisen, dass ihr ausgemacht habt, dass du ihr für die zwei Stunden was bezahlst. Das kann man riskieren. Aber ist letztlich deine Entscheidung

genau das könnte sie tun.

das muss sie nicht, weil genau sowas im gesetz bereits steht:
http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html

und auch sein schaden, nicht deiner, hm?

Für diese Art der Dienstleistung ist meines Wissens keine Formvorschrift für Verträge existent.

Und wenn man zigmal einen schriftlichen Vertrag wünscht, so ist es doch vollkommen egal.
Dann man hat angefangen, die Leistungen zu beanspruchen, also ist ein Vertrag zu Stande gekommen.

Hier schuldet man selbstverständlich auch die Bezahlung!