Rechnung per E-Mail

Hallo Experten,

A surft im Internet, meldet sich irgendwie ohne es eigentlich zu wollen auf einer kostenpflichtigen Seite an. A ist sich dieser Tatsache ersteinmal nicht bewußt, bis er per E-mail eine Rechnung bekommt.
Eigentlich hat A gar keine Lust das Angebot der besagten Homepage zu nutzen und schon gar nicht dafür zu bezahlen. Gibt es eine Möglichkeit aus der Sache irgendwie rauszukommen?
Ist eine Rechnung per E-Mail überhaupt rechtens?

Zur Erläuterung:

  • Die IP von A ist zwar dem Unternehmen bekannt, aber A wohnt verübergehend in einer Wohnung, wo er das WLAN seines Nachbars nutzt (das hat er so vereinbart).
  • Dem Unternehmen ist nur die vorübergehende Adresse von A bekannt.
  • A wird in spätestens 3 Monaten ausziehen.

A denkt, dass eine Rechnung per E-Mail rechtstechnisch nicht verbindlich ist, weil die E-Mail kein offizielles Dokument ist. Deswegen hat A nicht vor auf die Rechnung zu reagieren.

A hofft weiterhin, dass das Unternehmen im eine schrifftliche Rechnung erst dann schikt, wenn er schon ausgezogen sein wird, so dass die Rechnung nicht zustelbar ist.

Wie groß ist die Chance, dass diese Internetfirma den Fall erfolgreich weiter verfolgt und A zahlen muss?

Danke für die Tips
lignuslibri

Auch hallo.

A surft im Internet, meldet sich irgendwie ohne es eigentlich
zu wollen auf einer kostenpflichtigen Seite an. A ist sich
dieser Tatsache ersteinmal nicht bewußt, bis er per E-mail
eine Rechnung bekommt.

Diese findet sich nicht in der Auflistung unter http://www.verbraucherrechtliches.de/internet-vertra… ?

Hallo,

A denkt, dass eine Rechnung per E-Mail rechtstechnisch nicht
verbindlich ist, weil die E-Mail kein offizielles Dokument
ist.

denkt A auch, daß er nicht bezahlen muß, wenn der Bäcker „dreieurozwanzig“ sagt?

C.

Hallo,

A denkt, dass eine Rechnung per E-Mail rechtstechnisch nicht
verbindlich ist, weil die E-Mail kein offizielles Dokument
ist.

denkt A auch, daß er nicht bezahlen muß, wenn der Bäcker
„dreieurozwanzig“ sagt?

A meint sich zu erinnern einmal während seines Studiums gelernt zu haben offizielle Dokumente immer schriftlich oder per Fax, aber nie per E-Mail, zu versenden, weil eine E-Mail kein offizielles Dokument ist. Ist es richtig oder irrt sich A?

A meint sich zu erinnern einmal während seines Studiums
gelernt zu haben offizielle Dokumente immer schriftlich oder
per Fax, aber nie per E-Mail, zu versenden, weil eine E-Mail
kein offizielles Dokument ist. Ist es richtig oder irrt sich

Also ich bin kein Anwalt, aber ich bekomme seit den letzten 4 Jahren meine Telefonrechnung, meine Domainrechnung und noch einiges mehr, nur noch per Email als PDF.
Und diese Rechnungen sind mal so was von offiziell, offizieller geht’s gar nicht …

Hallo,

das

http://www.e-recht24.de/forum/1646-rechnung-per-emai…

dürfte für A interessant sein.

Gruß

hartmut

A meint sich zu erinnern einmal während seines Studiums
gelernt zu haben offizielle Dokumente immer schriftlich oder
per Fax, aber nie per E-Mail, zu versenden, weil eine E-Mail
kein offizielles Dokument ist. Ist es richtig oder irrt sich
A?

Selbst wenn dem so wäre - und das ist es nicht - so bezahlt A doch nie eine Rechnung, sondern immer eine Forderung. Deren Bestand aber wird durch evtl. mangelnde Formerfüllung in keiner Weise angekratzt.

IANAL
Schorsch

Hallo,

A hofft weiterhin, dass das Unternehmen im eine schrifftliche
Rechnung erst dann schikt, wenn er schon ausgezogen sein wird,
so dass die Rechnung nicht zustelbar ist.

A ist also der Ansicht wenn man umzieht muss man die Rechnungen, die an die alte Anschrift gehen, nicht mehr begleichen?

Da irrt A.

Grüße
Sue

Völlig anderer Sachverhalt
Hallo,

da geht es um einen ganz anderen Sachverhalt. So heißt es dort:

Allerdings…ich war niemals auf dieser Seite, und der Name, an den
die Rechnung geht ist nicht meiner, den kenne ich gar nicht.

http://www.e-recht24.de/forum/1646-rechnung-per-emai…

dürfte für A interessant sein.

Dürfte somit alles andere als interessant sein.

Gruß

S.J.

Und woher weiß der E-Mail Versender, dass seine E-Mail überhaupt angekommen und nicht im Spam Ordner gelandet ist und gelöscht wurde?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

A meint sich zu erinnern einmal während seines Studiums
gelernt zu haben offizielle Dokumente immer schriftlich oder
per Fax, aber nie per E-Mail, zu versenden, weil eine E-Mail
kein offizielles Dokument ist. Ist es richtig oder irrt sich
A?

wie schon erwähnt wurde, ist die Existenz einer Forderung unabhängig von der Existenz einer Rechnung. Ohne Rechnung begleicht der Normalmensch täglich Forderungen, u.a. bei dem von mir erwähnten Bäcker.

Gruß
Christian

Hallo!

Und woher weiß der E-Mail Versender, dass seine E-Mail
überhaupt angekommen und nicht im Spam Ordner gelandet ist und
gelöscht wurde?

Das kann dem Versender herzlich egal sein. Woher weiß der Versender einer Rechnung auf dem Postweg, dass ich die nicht ungelesen in den Ofen schmeiße, mein Nachbar sie klaut oder der Hund sie frisst?
Wenn die Klamotte auf dem Mailserver ankommt ist Zugang eingetreten. Wenn das Mailprogramm dass dann in den Spam-Ordner verschiebt, dann ist das so.

Gruß,

Florian.

Hi,

wenn A schon ohne zu lesen und unter Missachtung der Warnmeldung von Brain.exe planlos drauflosklickt, woher weiss A dann das er nicht auch der Zustellung einer Rechnung auf elektronischem Wege zugestimmt hat?
Meint A, er würde hier im Forum Hilfe erhalten wie er sich vor der Zahlung einer Rechnung drücken kann?
J meint dazu: Da wird nix draus.

Gruss J

Und woher weiß der E-Mail Versender, dass seine E-Mail
überhaupt angekommen und nicht im Spam Ordner gelandet ist und
gelöscht wurde?

Ich musste natürlich vorher mit der Zusenden per Email einverstanden sein. Die Risiken waren mir klar, dies musste ich bestätigen. Aber meistens bekommt man eine kleine Vergünstigung wenn man mit Rechnungen per Email einverstanden ist. Bei der Telekom ist es jedenfalls so. Wie man dann seine Mailbox einstellt ist jedem selbst überlassen. Den Spamfilter kann man kontrollieren bzw. bestimmte Absenderadressen als save speichern usw. Und wer sich Rechnungen per Email schicken läßt, hat oft auch online Zugriff auf Rechnungsansichten. Man kann also jederzeit online gehen, sich mit seinen Daten einloggen und die Rechung noch einmal und noch einmal runterladen, oder auch vom Anbieter noch einmal zumailen lassen.

liebe Grüße