Rechnung per e-Mail mit web.de digitalter Signatur

Hallo,

angenommen ein Freiberufler möchte seine Rechnungen per e-Mail versenden und verfügt über eine digitale Signatur von web.de

  1. Ist der Versand der Rechnung per e-Mail mit der Signatur möglich (also erkennt das Finanzamt den Vorsteuerabzug des Empfängers an)?
  2. Sollte der Vorsteuerabzug vom Finanzamt abgelehnt werden, kann der Freiberufler dafür vom Kunden haftbar gemacht werden bzw. kann der Sachverhalt durch nachträglichen Postversand der Rechnung „geheilt“ werden?

Danke und Gruß,
Rudolf

Servus,

wenn die Signatur zertifiziert ist, geht das grundsätzlich in Ordnung.

Aber bloß grundsätzlich.

Wenn der Empfänger kein digitales Belegwesen hat (nicht verwechseln mit eingescannt archiviertem Papier), ist die Versendung von Rechnungen ohne Papierform ein Grund zum flotten Auslisten: Wegen einem einzigen Sub wird keiner sich den Deu antun, die halbe FiBu umzustellen.

Schöne Grüße

MM

Danke für die schnelle Antwort.

Weiß jemand, ob die digitale Signatur von web.de zertifiziert ist?

Interessant wäre auch noch zu erfahren, ob der Rechnungssteller dafür haftbar gemacht werden kann, wenn der Vorsteuerabzug beim Kunden nicht gelingt. Der Kunde könnte ja behaupten, er hätte einer elektronischen Rechnung nicht explizit zugestimmt.

Servus,

die Zertifizierung erfolgt nicht nach Anbieter, sondern individuell nach Nutzer: http://www.a-sit.at/de/signatur/qualifizierte_signat… D.h. wenn der Nutzer nicht im Besitz eines Zertifikates ist, ist seine Signatur nicht zertifiziert.

Wenn im Werkvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Aussteller einer elektronischen Rechnung mit qualifizierter elektronischer Signatur nicht für den Vorsteuerabzug verantwortlich oder haftbar, wenn die Rechnung alle notwendigen Angaben enthält.

Wie gesagt: Ich würde ihn schlicht auslisten, wenn er mehr kostet als er bringt.

Schöne Grüße

MM

web.de weist den Freiberufler als Zertifikatsinhaber aus und schreibt zum Aussteller:
WEB.DE TrustCenter E-Mail-Zertifikate
[email protected]
Trust Center
WEB.DE GmbH
Karlsruhe
Seriennummer: XXXXXX

Gültig von 03.02.2010 bis 03.02.2011

Er kann leider nicht herausfinden, ob es sich dabei um eine qualifizierte digitale Signatur handelt.

Der Freiberufler signiert auch jeweils die e-Mail samt Anhang, ist damit die Rechnung signiert?

Habe inzwischen erfahren, dass web.de keine qualifizierten Signaturen ausstellt. Vielleicht für andere auch interessant.

Verbleibt die Frage nach der Haftung und ob jemand durch nachträglichen Postversand auch für vergangene Jahre den Vorsteuerabzug ermöglichen kann.

Servus,

Verbleibt die Frage nach der Haftung und ob jemand durch
nachträglichen Postversand auch für vergangene Jahre den
Vorsteuerabzug ermöglichen kann.

Streng genommen gehört die Form (elektronische Übermittlung vs. Papierform) nicht zu den Fällen, in denen eine nachträgliche Berichtigung gem. § 31 Abs 5 UStDV möglich ist. Aber bei einer Außenprüfung müssen schon ziemlich die Fetzen fliegen und die Fronten sehr verhärtet sein, wenn der Prüfer nicht akzeptiert, daß bei der Prüfung in so einem Fall eine Rechnung identischen Inhalts auf Papier nachgereicht wird.

Wenn der Leistungsempfänger eine Rechnung akzeptiert und bezahlt hat, die ihm den Vorsteuerabzug nicht ermöglicht, sehe ich keine Möglichkeit für ihn, diese im Nachhinein um den USt-Betrag zu kürzen und diesen vom Rechnungsaussteller zurückzufordern: Schließlich hatte er zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Rechnung akzeptiert hat, genau die gleichen Informationen wie zu dem späteren Zeitpunkt, zu dem er die Rechnung nicht mehr gelten lassen will.

Schöne Grüße

MM