kann man Rechnungen, z.B. als PDF-Datei, per email verschicken? Also, dass sich der Empfänger die Rechnung selber ausdrucken kann? Und wie sieht’s mit Mahnungen aus?
Also dass man es „kann“ ist klar, aber wie sieht’s rechtlich aus? Haben emails zwischenzeitlich den gleichen Stellenwert wie ein Brief?
eine solche Rechnung hat KEINEN Wert. Einzig nur dann, wenn Du offizieller Teilnehmer der digitalen Signatur bist. Nur diese Rechnungen werden vom Finanzamt anerkannt!
Auf eine solche Idee ist bereits im letzten Jahr 1 & 1 gekommen. Denen habe ich dann klar gemacht, daß ich nicht damit einverstanden bin, auch wenn sie dies in der AGB reinschreiben. Eine solche Klausel ist schlichtweg rechtswidrig.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]