könntet Ihr Experten mir sagen, wie eine vernünftige RA-Rechnung aussehen sollte? Unsere RAin hat uns nur einen Brief geschickt, mit der Bitte 100€ für einen bestimmten Fall zu überweisen.
Gehört dazu nicht noch eine Kostenaufstellung oder ähnliches??? ich würde schon ganz gern wissen, wie sie auf den Betrag kommt.
hier handelt es sich offensichtlich um einen derzeit anhängigen Vorgang.
Die erbetene Zahlung ist dann aber nichts anderes als ein Kostenvorschuss über den nach Ende des Vorganges dann nach der BRAGO (Gebührenordnung) abgerechnet wird.
Dort kannst Du dann den Streitwert, die prozentuale Berechnung, die Unkosten ersehen.
Üblicherweise wird um einen Kostenvorschuss gebeten und in dem Brief wird hingewiesen, dass über diesen Vorschuss nach Beendigung der Angelegenheit abgerechnet wird.
Nein! nicht anhängig!
Danke soweit für Deine Antwort!
hier handelt es sich offensichtlich um einen derzeit
anhängigen Vorgang.
nein, es handelt sich nicht um einen anhängigen Vorgang. Die Sache ist abgeschlossen. Es handelte sich um eine Beratung und ein von der RAin aufgesetztes Schriftstück.
Die erbetene Zahlung ist dann aber nichts anderes als ein
Kostenvorschuss über den nach Ende des Vorganges dann nach der
BRAGO (Gebührenordnung) abgerechnet wird.
Dort kannst Du dann den Streitwert, die prozentuale
Berechnung, die Unkosten ersehen.
mhhh - einen direkten Streitwert gab es nicht, es ging um eine arbeitsrechtliche Beratung, wie vorzugehen wäre. wie wird denn dann abgrechnet, wenn es keinen direkt ermittelbaren Streitwert gibt?
Üblicherweise wird um einen Kostenvorschuss gebeten und in dem
Brief wird hingewiesen, dass über diesen Vorschuss nach
Beendigung der Angelegenheit abgerechnet wird.
dann wurde Dir eine Pauschale berechnet. Es ist trotzdem üblich, dass dannn steht Beratung oder Schriftsatz der Grundbetrag und die MwSt.
mhhh - einen direkten Streitwert gab es nicht, es ging um eine
arbeitsrechtliche Beratung, wie vorzugehen wäre. wie wird denn
dann abgrechnet, wenn es keinen direkt ermittelbaren
Streitwert gibt?
Üblicherweise wird um einen Kostenvorschuss gebeten und in dem
Brief wird hingewiesen, dass über diesen Vorschuss nach
Beendigung der Angelegenheit abgerechnet wird.
darauf wird in diesem Brief nicht hingewiesen.
Hier ist von Anfang an etwas schief gelaufen. Beachte bitte für die Zukunft, wenn Du einen Anwalt beauftragen willst, die Kosten vorab festzuhalten und zu klären, mit was Du rechnen musst. Im Übrigen erklärt Dir jeder seriöse Anwalt, wenn er zusätzlich noch schreiben muss, was das kostet und ausserdem erklärt man Dir auch, was Du für eine Beratung zahlen musst.
eine anwaltliche Kostennote muß nach § 18 BRAGO folgende Bestandteile haben:
Gegenstandswert (bei nicht feststellbarem Gegenstandswert wird dieser entweder nach gängiger Praxis geschätzt, oder Regelstreitwert von 4000 Euro angenommen)
Zehntelsatz der Gebühr
Betrag der Gebühr
Rechtsgrundlage (§§)
Gebührentatbestansbezeichnung
Auslagen
Umsatzsteuer
Summe
Unterschrift
Ohne diese Angaben ist eine Rechnung nicht fällig.
Andererseits solltest du kurz mal schreiben, worum es ging, da du evtl mit den 100 Euro recht gut wegkommst. Soweit bislang aus deinen Angaben zu schließen war, könnte maximal eine Erstberatungsgebühr angefallen sein, ohne genaue Angaben, lege ich mich hier aber nicht fest.
Wenn dir das fürs Forum zu persönlich ist, kannst du mir gern auch ne direkte Mail schicken. Ich rechne dir dann fix die Kosten durch, die du bei korrekter Rechnungsstellung zu tragen hättest.