Servus,
erster Schritt ist, dass man mit den Leistungs-/Rechnungsempfängern klärt, ob sie damit einverstanden sind, wenn man die Umsatzsteuer „on top“ fakturiert - ein Anspruch darauf besteht nicht.
Wenn das klappt, schreibt man statt 700 € halt 700 € + 133 € USt 19% = Rechnungsbetrag 833 €; davon bereits bezahlt: 700 € - bitte um Überweisung von 133 € binnen 30 Tagen. Dann stellen sich, falls die Leistungsempfänger Unternehmer sind, alle gleich wie vorher und haben bloß die Kugelfuhr am Hals.
Wenn es nicht klappt, muss man die Rechnungsbeträge mit der Operation /1,19 in Entgelt und USt auseinandernehmen: 700 € / 1,19 = 588,24 €; USt 19 % = 111,76 €; Rechnungsbetrag 700 €.
Die bereits für die ursprünglichen Rechnungen vergebenen Rechnungsnummern sind „verbraucht“; da bei den ursprünglichen Rechnungen kein Vorsteuerabzug möglich, genügen je nach Wunsch des Rechnungsempfängers auch interne Gutschriften. Die neuen Rechnungen können einen eigenen Rechnungskreis erhalten, ohne dass das Gebot der „fortlaufenden Rechnungsnummer“ verletzt ist - z.B. bei allen die Ziffern 19 der alten Rechnungsnummer voranstellen, dann weiß man auch in fünf Jahren noch ohne weiteres, welche neue Rechnung zu welcher alten gehört.
Schöne Grüße
MM