Rechnung schreiben?

Hallo,

hab da mal ne Frage :smile:

Also, wenn man ein Gewerbe anmeldet, dann hört man ja automatisch vom Finanzamt. Dies dauert aber ja in der Regel so etwa einen Monat. Was ist denn, wenn man bis dahin Rechnungen schreiben will und später diese Kleinstunternehmer-regelung beanspruchen möchte. Muß man dann die Rechnungen MIT ausgewiesener MwSt. schreiben?

Gruß
Daniel

USt-Ausweis Kleinunternehmer vor stl. Erfassung
Hallo Daniel,

Muß man dann die Rechnungen MIT
ausgewiesener USt schreiben?

Nein. Wenn die Umsatzgrenzen gem. § 19(1) UStG eingehalten werden, ist ein Kleinunternehmer Kleinunternehmer. Es braucht keinen besonderen Antrag dafür, insofern ists auch gleichgültig, ob die steuerliche Erfassung schon stattgefunden hat oder nicht.

Auch die Ausnahme zur Regel, nämlich die Regelbesteuerung, muss nicht genehmigt, sondern bloß dem FA angezeigt werden.

Fazit: Rechnungen eines Kleinunternehmers i.S.d. § 19(1) UStG, der nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet und zur Regelbesteuerung optiert hat, dürfen keine ausgewiesene USt enthalten. Vor oder nach der steuerlichen Erfassung kommt sich gleich.

Schöne Grüße

MM

Dankesehr!
Okay, danke.
Das hat mir sehr geholfen.

Gruß
Daniel

Hi Daniel,

dann geh doch gleich zum Finanzamt und kläre alles vor Ort, das spart beiden Seiten unnötige und lästige Rückfragen

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Peter