Rechnung schreiben?

Hallo,

wenn jemand ein Gewerbe am 14.10 angemeldet hat, könnte die Person jetzt schon Rechnungen schreiben?

Es fehlen ja noch einige Angaben, wenn mann keine post vom FA bekommen hat.
mfg

Hallo,

Gegenfrage: Bist Du noch nie irgendwo irgendwann zur ESt veranlagt worden? Nur in diesem Fall gäbe es keine Steuernummer.

Schöne Grüße

MM

Nein ist mein erstes Jahr!

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Hallo nochmal,

Nein ist mein erstes Jahr!

erlaubst Du mir nochmal nachzuhaken: Nie auf LSt-Karte gearbeitet und die Antragsveranlagung (heißt bei sehr vielen Leuten nach rund zehn Jahren immer noch „Lohnsteuerjahresausgleich“) durchgezogen?

Das ist jetzt nicht Jux von mir, sondern beruht schlicht auf dem Sachverhalt, dass von jeder Steuernummer, unter der Du irgendwann mal veranlagt worden bist, der Weg bis ins Hier und Jetzt nachvollzogen werden kann.

Falls es keine vom Finanzamt erteilte St-Nr. gibt, geht die Vorschrift § 14 (4) zunächst ins Leere: Wörtlich muss auf eine Rechnung die vom Finanzamt erteilte Steuernummer. Wenn nichts vom Finanzamt erteilt ist, kann man halt auch nichts draufschreiben.

Trotzdem täte ich dem Rechnungsempfänger die Steuernummer nachreichen, wenn sie vorliegt. Das ist praktisch sehr viel einfacher, als sich mit dem Fiskus drüber zu streiten, ob eine spätere Berichtigung eventuell gar nicht notwendig gewesen wäre, weil im Zeitpunkt der Fakturierung keine Angabe fehlte, die zu diesem Zeitpunkt erforderlich war…

Schöne Grüße

MM