Servus,
Man ist Freiberufler und lässt die USt. ausweisen.
das tut man in diesem Fall selber: Man weist USt aus.
Folgende Fragen dazu:
a) Man müsste dann eine monatl. Voranmeldung machen oder
soetwas…? Wie läuft das?
Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Vierteljahr, in den ersten beiden Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit immer der Monat, in den späteren Jahren richtet sich das nach der Höhe der USt-Zahllast.
Damit das FA überhaupt etwas mit den Voranmeldungen anfangen kann, muss vorher die Aufnahme der Tätigkeit gem. § 138 I AO dem zuständigen Finanzamt anzeigen.
In der USt-Voranmeldung wird die abzuführende USt aus der eingenommenen USt und der abziehbaren Vorsteuer durch den Unternehmer selber berechnet. Es hat darin auch noch eine Reihe anderer Angaben, am besten mal das Forumlar anschauen:
https://www.elster.de/elfo_down3.php?who=2006/2007
b) Wenn man eine Rechnung schreibt muss man da was beachten…
Auf eine Rechnung gehören alle Dinge, die in § 14 Abs 4 UStG aufgeführt sind. Vielleicht ist die Liste weniger verwirrend?
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html
Bsp.: Man würde 8 * 40€ verdienen dann ist das netto/brutto?
Das kommt drauf an, was vereinbart ist. Unter Kaufleuten bedeutet ein Preis ohne weitere Angabe regelmäßig „netto“: Das ist der Betrag, den das den Auftraggeber tatsächlich kostet (er kann die USt ja von seiner Zahllast als Vorsteuer abziehen) und auch der, den der Auftragnehmer tatsächlich einnimmt (die USt muss er ja dem Staat überweisen).
Also:
Ein Kurs Ikebana für Fortgeschrittene à 8 Doppelstunden: 8*40=320 €
Zuzüglich USt 19%: 60,80 €
Rechnungsbetrag: 380,80 €
Wenn man sich jetzt noch eine Anschaffung von sagen wir 200 €
leistet, was ist dann?
Dann gibts dafür eine Rechnung:
1 PKW Mercedes 230 TD wie besichtigt: 168,07 €
Umsatzsteuer 19%: 31,93 €
Rechnungsbetrag: 200 €
Wenn in der Rechnung alle Angaben so enthalten sind, wie es in dem oben verlinkten § 14 UStG steht, und wenn der Mercedes für das Unternehmen angeschafft worden ist, ist der ausgewiesene USt-Betrag als Vorsteuer abziehbar.
Die USt-Voranmeldung würde, wenn in dem Monat nichts anderes stattgefunden hat, so aussehen:
Umsätze zu 19% USt: 320 € – USt 60,80 €
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern: 31,93 €
Verbleibende Zahllast: 28,87 €.
Der Betrag muss ohne besondere Aufforderung gleichzeitig mit der Voranmeldung bezahlt werden.
Schöne Grüße
MM