Hallo!
Kann mir jemand sagen ob ich auf einen gebrauchten Artikel der 2 Monate Alt ist eine Rechnung schreiben kann mit 22 Monaten Restgarantie?
Oder muß ich als Händler generel bei gebrauchten sachen 1 Jahr geben?
Viele Grüße
Hallo!
Kann mir jemand sagen ob ich auf einen gebrauchten Artikel der 2 Monate Alt ist eine Rechnung schreiben kann mit 22 Monaten Restgarantie?
Oder muß ich als Händler generel bei gebrauchten sachen 1 Jahr geben?
Viele Grüße
Hallo,
Garantie kannst Du vereinbaren, wie Du willst, Gewährleistung beträgt zwei Jahre (egal, was Du auf irgendwelche Rechnungen o.ä. schreibst).
Gruß, Bernd
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Versteh ich das nun richtig das, egal was an Restgarantie auf der Rechnung steht, ich trotzdem 2 Jahre geben muß?
Auch wenn es dann die letzen 2 Monate auf meine eigene Kappe gehen würde … ?
Hi,
Versteh ich das nun richtig das, egal was an Restgarantie auf
der Rechnung steht, ich trotzdem 2 Jahre geben muß?
Du sollst zunächt mal verstehen, daß es nicht um Garantie geht. Diese ist freiwillig. Es geht um Gewährleistung: http://www.hwk-duesseldorf.de/beraten/recht/schuldre…
Auch wenn es dann die letzen 2 Monate auf meine eigene Kappe
gehen würde … ?
Bei gebrauchten Waren kannst du die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzen.
mfg Ulrich