Hallo allerseits,
gibt es eine Möglichkeit für eine Privatperson, einer Firma für eine einmalige Dienstleistung eine Rechnung zu stellen, ohne gleich einen Gewerbeschein zu beantragen ?
Zur Erklärung: von einem „normalen“ Arbeitnehmer ist für einen Auftraggeber X (nicht für den Arbeitgeber) eine kleine Arbeit auszuführen; maximales Entgelt: ca. 220 Euro. Laut EkSt-Gesetzgebung braucht man meines Erachtens solche Beträge, sofern sie im Jahr die 256 Euro (oder sind das 410 Euro ?) nicht überschreiten, bei der EkSt-Erklärung nicht angeben und somit nicht versteuern.
Aber damit das für eine Firma als Auftraggeber interessant wird, müsste man natürlich eine Rechnung - wahrscheinlich ohne MwSt. - stellen können. Geht das ? Und von Firmenseite aus gesehen: kann man in der Buchhaltung eine solche Rechnung gebrauchen ? Wie sieht das mit Schwarzarbeit aus: was muss man ggfs. der Firma an Nachweis erbringen, dass man solche Aktionen nicht am laufenden Band durchführt ?
Viel Aufwand für eine kleine Arbeit, aber vielleicht kann wer sowas schon mal gemacht und kann helfen. Schon mal vielen Dank im voraus
Gruß
Jürgen