Rechnung schreiben ohne Gewerbeschein

Wenn ich jemandem einmalig eine Fahrzeugbeschriftung erstelle und dieser eine Rechnung benötigt, muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden?

Wenn es einmalig erfolgt nicht. Es darf aber keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden! Sollte das Entgeld mehr als 410€ betragen, muss es auch in der Einkommensteuererklärung deklariert werden.

Hallo,

ich darf mich mal einmischen, obwohl ich nicht der OP bin.

Wenn es einmalig erfolgt nicht.
Sollte das Entgeld mehr als 410€ betragen

Was bedeutet hier „einmalig“? Wirklich nur einmal? Einmal im Jahr? Beliebig oft im Jahr bis zu einem Maximalwert von 410€?

Zusatzfrage: Wo steht das mit den 410€?

Ich frage, weil mich interessiert, wie ein Gewerbetreibender jemanden, der für ihn in seiner Freizeit programmiert, bezahlt werden kann.
Ist das auch möglich, ohne eine Anstellung (ggfs. geringfügige Beschäftigung)?
Gibt es die Möglichkeit einer nicht regelmäßigen Gewinnbeteiligung ohne dass der Programmierer ein Gewerbe anmelden muss?
Es handelt sich dabei nicht um eine regelmäßige Beschäftigung.

Danke und sorry für den Quereinstieg ins Topic.

Grüße,
-Efchen

Was bedeutet hier „einmalig“? Wirklich nur einmal? Einmal im
Jahr? Beliebig oft im Jahr bis zu einem Maximalwert von 410€?

Sowohl als auch. Bei Einmaligkeit liegt keine Nachhaltigkeit vor, also kein Gewerbebetrieb; dieser müsste dann wieder angemeldet werden und tralala. Der Maximalwert von 410€ bezieht sich auf die Erklärungspflicht bei der Steuererklärung. Alles was (insgesamt) darunter liegt, würde sowieso wieder abgezogen werden.

Zusatzfrage: Wo steht das mit den 410€?

Im EStG. Nagel mich auf die Sache mit den 410€ nicht fest, meine Hand ins Feuer würd ich für meine eigene Aussage nicht, bin mir nur sehr sicher. Irgendwer würde garantiert sämtliche Ausnahmen erwähnenswert finden.

Ich frage, weil mich interessiert, wie ein Gewerbetreibender
jemanden, der für ihn in seiner Freizeit programmiert, bezahlt
werden kann.
Ist das auch möglich, ohne eine Anstellung (ggfs. geringfügige
Beschäftigung)?

Wenn der Programmierer dies öfters für den Gewerbetreibenden tut, sollte er entweder selbst ein Gewerbe anmelden (bräuchte dann aber auch andere Auftraggeber) oder angestellt werden, zB im Minijob-Verhältnis.

Gibt es die Möglichkeit einer nicht regelmäßigen
Gewinnbeteiligung ohne dass der Programmierer ein Gewerbe
anmelden muss?

Wenn eine Personengesellschaft gegründet wird und der Gesellschaftsvertrag eine Gewinnaufteilung nach Gesellschaftsversammlung vorsieht wäre das möglich. Aber auch dann müsste der Programmierer ein Gewerbe anmelden, da er ja dann an der GbR beteiligt ist.

Hallo!

Im EStG. Nagel mich auf die Sache mit den 410€ nicht fest,

Das werd ich sicher nicht :smile: Mir reicht das fürs Erste.

Gibt es die Möglichkeit einer nicht regelmäßigen
Gewinnbeteiligung ohne dass der Programmierer ein Gewerbe
anmelden muss?

Wenn eine Personengesellschaft gegründet wird…

Das ist unschön. Könnte man denn ein Minijob ohne Gehalt festlegen? :smile:

Ich meine, für 3x 20€ im zwei Jahren muss man ja eigentlich auch kein Gewerbe anmelden. Man muss doch irgendwie jemandem einen Anteil geben, wenn wenigstens einer den auch versteuert hat.

Danke,
-Efchen

Ich meine, für 3x 20€ im zwei Jahren muss man ja eigentlich
auch kein Gewerbe anmelden. Man muss doch irgendwie jemandem
einen Anteil geben, wenn wenigstens einer den auch versteuert
hat.

Achso, so selten findet das statt. Na gut, da gäbe es noch die Möglichkeit der Pauschalierung bei zeitlich geringfügiger Beschäftigung. Hierbei wird der Arbeitslohn pauschal mit 25% vom AG versteuert. Ich weiß allerdings nicht, wie das mit der Sozialversicherung läuft. Am besten mal nach „zeitlich geringfügiger Beschäftigung“ googlen, glaube das hieß so.