Rechnung schreiben ohne Steuernummer Kleingewerbe

Während einer Vollzeitbeschäftigung in einer Firma (Lohnsteuerkarte) hat der Arbeitnehmer einmalig eine Nebentätigkeit für eine Filmfirma einem Wochenende aufgenommen - im Einverständnis mit dem damaligen Arbeitgeber. Da diese Nebentätigkeit jedoch nur auf *Rechnung* entlohnt wird, die Person als Angestellte/r jedoch kein Kleingewerbe angemeldet hatte, nicht zu diesem Zeitpunkt und auch bis heute nicht, da sie/er auch zukünftig nicht auf Rechnung arbeiten wird stellt sich nun die Frage wie sie/er an sein Geld kommt? Kann man auf der Rechnung seine *normale* Steuernummer verwenden und stellt dem Kunden dann einfach keine Umsatzsteuer in Rechnung? Muss man nachträglich ein Kleingewerbe anmelden (Da der Rechnungsbetrag über 150€ liegt)?Jeder hilfreiche Tipp ist gerngesehen!!

Servus,

wo kein stehendes Gewerbe ist, braucht man auch keines anzumelden.

Und ja, die Angabe der Steuernummer, die für die jährliche „Arbeitnehmerveranlagung“ gilt, reicht völlig aus. Wenn man es dem Rechnungsempfänger besonders bequem machen will, schreibt man noch auf die Rechnung „Kein Ausweis von USt wegen Besteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG“. Es besteht aber keine Verpflichtung, diesen Hinweis anzubringen - es geht ja nicht um eine Steuerbefreiung.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder