Rechnung später korrigieren?

Hallo!

Ich habe mit meinem Makler eine Provision ausgehandelt, dieser möchte die Rechnung mit zum Notar bringen.

Kann der Makler im Nachhinein seine geschriebene Rechnung nach oben korrigieren und den ausgehandelten Provisionssatz als nichtig erklären?

Oder ist die geschriebene Rechnung rechtens und nicht änderbar!?

Danke

nun, die grundlage für die provision ist doch ein maklervertrag, in dem die höhe der provision geregelt sein sollte. wenn dies nur mündlich erfolgte, gibt es sowieso ein nachweisproblem. die rechnung orientiert sich also an eurer vereinbarung, an der natürlich nicht einseitig etwas geändert werden kann. korrigieren kann er sie höchstens auf den schriftlich vereinbarten satz, solltet ihr z.B. mündlich inzwischen etwas geringeres vereinbart haben. gruss bordeaux71

Hallo und vielen Dank für deine Antwort,

es gibt keinen Maklervertrag, nur ein Exposé woraus hervor geht, das der Makler 3,57% brutto erhält.

Wir haben uns mündlich auf 2,57% geeinigt.

Reicht seine Rechnung aus?

naja, wenn du die rechnung unterschireben von ihm hast, ist die bindend. dann dürfte auch keine erhöhung mehr kommen. wenn doch, einfach mit hinweis auf die rechnung negieren. gruss

Dann kann er auch nicht mit „Irrtum“ oder so kommen?

also, nachträgliche änderungen sind nicht erlaubt. da der kaufpreis und die resultierende provision berechnet wurde, ist ein „irrtum“ eigentlich ausgeschlossen, zumal der immobilienmakler (als kaufmann o.ä.) einer sorgfaltspflicht unterliegt. es ist ihm zuzumuten, den unterschied zwischen 3,57 und 2,57% zu kennen. daher würde ich eine nachträgliche änderung nicht akzeptieren. gruss

Das sind leider zu wenig Informationen. Normalerweise werden 3% bis 6% zzgl. 19% MwSt. genommen. Fällt der Kaufpreis neidriger aus, sinkt also auch die zu entrichtende Provision. Man kann jedoch auch Festbeträge vereinbaren. Das, was vertraglich vereinbart wurde, gilt.

Hallo

Es gibt keinen Vertrag, nur ein Exposé.

Dort steht 3,57% brutto

Mündlich haben wir uns auf 2,57% brutto geeinigt. Über diesen Betrag bekomme ich eine Rechnung. Ist diese bindend, oder kann der Makler später den „fehlenden“ Prozent mir in Rechnung stellen!?

Leider gibt es auch unter Immobilienmaklern schwarze Schafe. Ich möchte ihrem Makler nichts Böses unterstellen, aber Sie sollten sich überlegen, wie Sie beweisen wollen, dass Sie sich mit dem Makler auf eine niedrigere Provision geeinigt haben. Gibt es hierüber E-Mail-Verkehr? Gibt es Zeugen? Schriftlich haben Sie nur vorliegen, dass Sie eine Provision in Höhe von 3,57% zu zahlen haben. Als Druckmittel könnten Sie lediglich ankündigen, anderenfalls die Immobilie doch nicht zu kaufen. Aber vielleicht geht ja auch alles gut.
Viel Glück.
Sun

Das kann er nicht und ein seriöser Makler wird es auch nicht machen.

Um sicher zu sein, vereinbaren Sie doch schriftlich, was Sie bereits mündlich als Provisionshöhe abgesprochen haben.

Ihr Thorsten Hausmann
http://www.Hausmann-Makler.de