Rechnung stellen

Hallo alle zusammen,

wir haben unserer Finanzierungsbank (ja, die große mit dem roten Schriftzeichen) einen Werbekostenzuschuss in Rechnung gestellt,
nun rief mich die nette Dame an und meinte, die Rechnung müsse ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden, weil Finanzierungen von der USt ausgenommen sind.

Unsere Geschäfte sind jedoch USt-pflichtig,
wenn ich richtig folgere MÜSSEN wir also die Rechnung mit USt ausstellen, weil es in diesem Fall ja nicht darauf ankommt was die Gegenseite macht. Richtig?

Servus,

das kommt darauf an, ob für den „Werbekostenzuschuss“ tatsächlich eine Leistung an die Bank erbracht wird, oder ob es sich nur um einen verdeckten Rabatt auf das Entgelt für die Leistungen der Bank handelt.

Wenn es ein verdeckter Rabatt ist, wird er umsatzsteuerlich genau so behandelt wie die Leistungen, die die Bank erbringt, d.h. in der Regel umsatzsteuerfrei. Für den Unternehmer, der ihn der Bank in Rechnung stellt, entsteht daraus aber das Risiko, daß er USt auf den Betrag abführen muß, ohne sie von der Bank erhalten zu haben.

Der entscheidende Punkt ist also, präzise zu vereinbaren, für welche Leistung der Zuschuss bezahlt wird, und nachzuweisen, daß diese Leistung erbracht wird, außerdem auch, ob der vereinbarte Betrag sich incl. oder zuzüglich USt versteht. Dann wird es leichter sein, die Fakturierung mit ausgewiesener USt gegenüber der Bank durchzusetzen.

Schöne Grüße

Martin May

Hallo,

danke für die Antwort :smile:
Wenn ich es richtig verstehe muss ich die Rechnung also mit Umsatzsteuer ausstellen, wenn wir für den „Werbekosten-Zuschuss“ auch tatsächlich Gegenkosten haben. Z. B. Werbung mit „0%-Finanzierungen“ oder ähnliches.
Wenn der Werbekostenzuschuss aber nur ein allgemeiner Zuschuss wäre, müsste die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt werden.
Richtig so?

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Best Tipp: Einfach direkt mal beim Finanzamt nachfragen, was zu tun sei…!

Gruß - Helena

Hallo,

entschuldige, dass ich so spät antworte.

Du liegst vollkommen richtig. Du hast eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistung erbracht. Was die Gegenseite macht und tut, muß dir egal sein. Die haben halt einfach keienn Vorsteuerabzug. Ist halt bei der bank ein Kostenfaktor. Aber damit müssen sie leben.

Wenn die Bank Recht hätte, müsste ich als Privatmann ja auch nie eine Rechnung mit Umsatzsteuer bezahlen, weil ich selbst ja keine Umsätze (weder steuerfrei noch steuerpflichtig) habe, somit müsste der verkäufer
mir ja auch ohne Umsatzsteuer berechnen, grins. hihi.

Nein, also der Fall ist eindeutig. Mußt halt den Bankern mit dem roten Hut ein bischen das deutsche USt-Recht beibringen. Übrigens, auch in Spanien ist die Regelung so, grins.

Viele Grüße, moni