Rechnung stellen für Tätigkeiten vor der Gründung?

Hallo Zusammen,
meine erste Frage:
Seit Anfang des Jahres bin ich selbstständig, allerdings habe schon im Dezember 2008 Tätigkeiten für meinen jetzigen Auftraggeber geleistet. Hierfür möchte er eine Rechnung gestellt haben.

Mein Problem ist, zu der Zeit habe ich noch Bezüge von der Arbeitsagentur erhalten.
Meine Frage ist nun: Wie kann ich eine ordentliche Rechung erstellen, so dass ich nicht in den Konflikt mit dem Finanzamt, Arbeitsagentur und meinen Auftraggeber komme?

Dazu kommt noch, dass ich ganz offiziell 165 Euro im Dezember bei einem anderen Unternehmen dazu verdient.Hier war ich richtig angemeldet und die Agentur für Arbeit wusste bescheid.

Hat einer von Euch/Ihnen eine Lösung für mich?

Zweite Frage:
Meine Vorgründungskosten aus dem Jahr 2008, werden diese mit in der Einnahmen-Ausgaben-Liste von 2009 geführt. Und beginnt man die Belege von 2008 mit der Nummerierung 1, 2, usw.?
Dritte Frage:
Und kann ich die Ust von den Vorgründungskosten beim Finanzamt gelten machen?

Vielen Dank für alle Antworten.
Gruß Axel

obwohl hier alle vernünftigen Antworten vom Moderator gelöscht werden, die eine Rechtsfrage beantworten, versuche ich es trotzdem: entweder Sie verzichten auf das Geld oder Sie melden der Arbeitsagentur, dass Sie bereits im Dezember gearbeitet haben, owohl Sie ALG bekommen haben und zahlen dies dann zurück!

Das Hauptproblem ist nicht, dass es eine Rechts- oder Steuerfrage ist,
sondern, dass die Frage nicht allgemein, sondern mit „ich“ formuliert wurde.
Damit wird sie zum speziellen Fall und die Antwort zur Rechts- oder Steuerberatung. w-w-w hat hierzu vermutlich schon genug Abmahnungen bekommen und Lehrgeld gezahlt.

Für Antworten mit „Du“ oder „Sie“ statt „man“ gilt sinngemäß das Gleiche.

Gruß JK

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