Guten Abend,
besteht die Möglichkeit als angestellter Arbeitnehmer ohne eigenes Gewerbe/Kleingewerbe ‚nebenbei‘ eine Rechnung zu stellen, in der keine Ust. auftaucht?
Es handelt sich um eine ‚Authorentätigkeit‘ neben der hauptberuflichen festangestellten Tätigkeit , für die einer Firma jährlich max. 500 Euro in Rechnung gestellt werden.
Kann ein Arbeitnehmer die Rechnung ohne Weiteres als Bruttorechung stellen und in welcher Form muß der AN diese Einkünfte deklarieren?
Vielen Dank!
Thomas
Freiberuflich
Es handelt sich um eine ‚Authorentätigkeit‘ neben der
hauptberuflichen festangestellten Tätigkeit , für die einer
Firma jährlich max. 500 Euro in Rechnung gestellt werden.
Klingt nach freiberuflicher Tätigkeit. Erfordert Anzeige beim FA. Sind dann nachher Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Zusatzbogen zur Einkommensteuererklärung.
Kann ein Arbeitnehmer die Rechnung ohne Weiteres als
Bruttorechung stellen
Bleibt brutto. Die Umsatzsteuerfreiheit muss auf der Rechnung mit angegeben werden.
und in welcher Form muß der AN diese
Einkünfte deklarieren?
Siehe oben.