Hallo,
ich habe jetzt mein EDV-Gewerbe angemeldet. Nun ist die Frage ab welchem Betrag ich Mwst angeben muss. Oder kann ich generell alle Rechnungen netto stellen?
(kommende Rechnungen meist um die 1000DM)
Was passiert, wenn ich mit Mwst schreibe? Muss ich dann diese an das Finanzamt ueberweisen? Gibt es da gute, für Ottonormalverbraucher verständliche Literatur?
Liebe Gruesse
Steffi
Hallo Steffi,
grundsätzlich bist du immer Umsatzsteuerpflichtig. Wenn du aber zu den kleinunternehmern gehörst, das bedeutet wenn du maximal im Vorjahr nicht mehr als 32.500 DM und in diesem Kalenderjahr einen (Netto)Umsatz von maximal 100.000DM erwartest, dann bist du von der Pflicht zur Umsatzsteuer grundsätzlich befreit (§ 19 USTG ganz grob) Dann bist du allerdings auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt für deine Kosten… 
Du hast, wie du schreibst, deinen Betrieb dieses Jahr neu aufgenommen. Dann zählt, was du dieses Jahr für Umsatz erwartest und zwar mit einer Obergrenze von 32.500 DM, also dem „Vorjhareswert“. Das musst du genau prüfen und gegebenenfalls auch plausibel belegen können.
Wenn du Umsatzsteuer berechnest, musst du sie auch abführen, je nach Höhe deines Umsatzes jährlich, quartalsweise oder sogar monatlich. (§18 UStG) Dazu musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung an dein Finanzamt schicken und dann den Betrag auf deren Konto überweisen.
Genaueres erzählt dir gern dein Steuerberater 
Gruß
Litorino
Auch hallo und willkommen im Club der Selbstständigen (selbst und ständig arbeitenden Menschen *g*)
Hallo,
ich habe jetzt mein EDV-Gewerbe angemeldet. Nun ist die Frage
ab welchem Betrag ich Mwst angeben muss. Oder kann ich
generell alle Rechnungen netto stellen?
Rechnungen werden immer brutto gestellt.
(kommende Rechnungen meist um die 1000DM)
Was passiert, wenn ich mit Mwst schreibe? Muss ich dann diese
an das Finanzamt ueberweisen? Gibt es da gute, für
Ottonormalverbraucher verständliche Literatur?
Literatur gibt es mit Sicherheit ohne Ende. Aber ich habe mir eine ganz einfache Faustregel gemacht. Wenn der Umsatz netto 1000 ist, dann habe ich 500 DM zum Ausgeben. Die andere Hälfte ist fürs Finanzamt. Ansonsten ist die wichtigste Person in meinem Job die Tante von der Bank, mein Rechtsanwalt und - mein Steuerberater. Hoffentlich hast du einen guten…
Liebe Gruesse
Steffi
Viel Erfolg wünscht dir
Ingo
Hi, ich bin Kleinunternehmer, müsste also keine Mwst abführen. Habe es aber beantragt und bin damit ganz glücklich. Natürlich bedeutet es, dass ich eingezogene MwSt (auf Rechnungen von mir) an das Finanzamt zurücküberweisen muss. Aber diese MwSt. kann ich mit Mwst., die ICH bezahlen muss, verrechnen. Beispiel: ich kaufe einen PC für 1000,- netto. Mwst. 160,- DM. bin ich mwst.-berechtigt, kann ich diese 160,- DM verrechnen. Dh. Mwst. ist nur noch ein durchlaufender Posten für mich.
Ich fand das interessant für mich.
gruss, brigitte
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