Hallo. Ich habe eine Frage und hoffe das man mir dabie behilflich sein kann. Ich war für eine geraume Zeit Selbstädnig mit einer sogenannten Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung. Für das Jahr 2009 habe ich mir meine Umsatzsteuererklärung, Bilanz, Körperschaftssteuererklärung, Gewerbersteuererklärung von einem Steuerberater anfertigen lassen, inkl. Buchführung etc…
Gegenstandswerte leigen bei 12.262,88€ und 6000€ in der Umsatzsteuererklärung.
Insgesamt verlangt der Steuerberater von mir einen Betrag von 1258,31€ Rechnungsbetrag. Irgendwie erscheint mir das, bei dem Betrag welchen ich insgesamt eingenommen habe, verdammt hoch. Wer kann mir Tipps geben. Wo kann man ggflls. die Rechnung prüfen lassen. Braucht ihr evtl. noch weitere Daten, um die Richitgkeit des Betrages zu bewerten?
in der tat erscheint der betrag hoch. ohne genaue kenntnis der vertragsinhalte aber kann ich keinerlei aussage darüber treffen, ob die brechnung des betrags korrekt ist oder nicht.
prüfen lassen kann man die rechnung beim rechtsanwalt. das aber kostet auch wieder einen batzen geld…
Steuerberater berechnen Ihren Aufwand normalerweise nach der „Steuerberatergebührenverordnung“. Dort ist die Spanne, die ein Stb. nehmen kann, sehr weit gefasst. Deine Einnahmen spielen hier keine so große Rolle. Der „Gegenstandswert“ sagt ja nichts über das Arbeitsaufkommen aus.
Erfahrungsgemäß würde ich sagen, das die Rechnung i.H.v. 1.200 Euro nicht sehr hoch ist…vor allem für das Anfertigen von allen Steuererklärungen. Da hab ich schon ganz andere Rechnungen (für wenig Arbeit ) gesehen.
Ganz genau weiss ich das nicht. Der Rechnungsbetrag könnte allerdings hinkommen, da ein Steuerberater unheimlich teuer ist. Aber wie gesagt, auf welcher Grundlage der Kollege die Rechnung erstellt hat, weiss ich nicht. Sorry
wenn du mir die genauen Details zukommen lässt, wie z.B. die in den Zeilen aufgeführten Beträge und die dahinter stehenden Zahlen, wie z.B. 3/10 Gebühr kann ich dir besser helfen. Es gibt eine Stb-Gebühren-Ordnung und an die muss sich jeder halten. Oft gilt aber auch eine Mindest-Summe von 6.000 EUR als Bemessungsgrundlage. Deshalb bitte die Zahlen abtippen und ich überprüfe es.