Rechnung Steuerberater in welchem Jahr anrechenbar

Hallo,

eine kurze Frage: wenn beispielsweise jemand erst in 2009 seine Steuererklärung für 2007 mit Hilfe eines Steuerberaters macht, eine Erstattung bekommt und die entsprechende Rechnung erhält, kann diese Rechnung erst in 2009 geltend gemacht werden (da sie ja hier auch erst als Kosten anfallen) oder bereits in 2008, da es sich um die Steuererklärung des Vorjahres handelt?

Werden diese dann separat in den Werbungskosten aufgeführt und lohnen nur dann, wenn die Rechnung zzgl. der Fahrtkosten die Pauschale übersteigt?

Besten Dank für Antworten!
Christian

Ansatz erfolgt immer im Jahr der Zahlung!

Ansatz erfolgt bei den Werbungskosten, wirkt sich folglich nur aus, wenn Summe aller Werbungkosten über Pauschbetrag.

gruß

Jörg